Vergessen sich ins Handelsregister eintragen zu lassen?
Hallo,
ich wollte mal nachfragen, was passiert wenn man sich bei Gründung seines Gewerbes vergessen hat sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Dies ist ja für jeden Pflicht sobald er ein Gewerbe gründet.
Was kann das für folgen haben? Bzw. was passiert wenn man es nach ca 3 Jahren nachholt?
danke!
3 Antworten
Die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister besteht nicht immer, nur »sobald die Tätigkeit einen gewissen gewerblichen Umfang annimmt. Ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb vorliegt, wird unter anderem anhand von Jahresumsatz oder Anzahl der Geschäftsvorgänge ermittelt. Als Schwellenwert für den Umsatz werden generell mehrere 100.000 Euro angesetzt.« Hier weiterlesen: https://www.firma.de/firmengruendung/wann-muss-sich-ein-einzelunternehmen-ins-handelsregister-eintragen-lassen/#pflicht
Nur wenn das Gewerbe einen größeren Umfang hat, muss man sich in das Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung hat dann aber nur anzeigende Wirkung (deklaratorische ) . Man ist also auch ohne Eintragung dann Kaufmann im Sinne des HGB.
Die meisten Unternehmen sind nicht im Handelsregister eingetragen, das sind z.b. diese ganzen Kleingewerbe wie eBay oder amazon Händler mit geringen Umsätzen.
So eine Pflicht für jeden Gewerbetreibenden gibt es nicht.
Die meisten Unternehmer in D sind nicht im Handelsregister eingetragen.