Verfällt die Garantie, wenn man einen Grafikkartenkühler abnimmt und einen WaKü anbaut?
WaKü=Wasserkühlung
6 Antworten
Kommt auf den Hersteller an, manche Hersteller erlauben keine Veränderung ihres Produktes-> bei Veränderungen Garantie Verlust (Gewährleistung bleibt trotzdem) anderen ist es egal solange der neue Kühler mindestens die gleiche Kühlleistung bringt.
Ich habe mir eine Zotac gtx 1080 amp gekauft, diese wurde 2 Monate nach Kauf und 1 monat nach Kühlertausch + starken oc Defekt. Nachdem ich die Karte in original Zustand gebracht habe, bin ich zum Händler gegangen hab ihm mein Problem geschildert und sie wurde mir sofort durch eine neue ersetzt.
Also kommt auf Händler und Hersteller an.
Die Garantie des Herstellers erlischt, wenn er diese ausgeschlossen hat für den Fall, das am Gerät Veränderungen vorgenommen werden oder es aufgeschraubt wird o.ä.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt weiterhin bestehen und gilt sogar noch, wenn ich ein Gerät auseinander gebaut zum Händler zurückbringe.
Bei Asus, EVGA, Gigabyte, MSI, Powercolor und Zotac nicht. Club3D, Sapphire & XFX dulden den Kühlerwechsel
Ja, bei jeder Modifizierung verfällt die Garantie. Der Hersteller leistet nur Garantie auf Dinge, die im Originalzustand sind
Jede Veränderung an Originalteile lässt die Gewährleistung erlischen
Ja, natürlich! Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt. Sie ist unabhängig davon, ob man das Gerät aufschraubt und in Einzelteilen zum Handler bringt oder als Ganzes, hier geht es nur um Mängel, die bei Kauf bereits vorlagen bzw. angelegt waren. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die diese Gewährleistung im Fall des Aufschraubens eines PCs erlöschen lässt!
Aber wenn er den Kühler tauscht und dann die Grafikkarte kaputt geht, wird ihm niemand diese ersetzen. Warum auch. Er kann ja nicht beweisen, dass der Schaden nicht durch seinen Lüfter passiert ist.
Folglich wird die Garantie erlischen, wenn er an der Grafikkarte einen anderen Kühler einsetzt.
Es sei denn, die Hersteller hat das genehmigt.
Quatsch! Die gesetzliche Gewährleistung erlischt nicht, weil ich ein Gerät aufschraube!