Verbescheidung eines Antrags?

4 Antworten

Das heißt, die Behorde soll endlich den gewünschten Bescheid erlassen.

Zitat

Definition, Bedeutung

Die Vornahmeklage ist die Verpflichtungsklage im engeren Sinn. Sie ist unmittelbar auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet.

Mit der Unterart der Verpflichtungsklage, der Bescheidungsklage ( Verbescheidungsklage ), begehrt der Kläger hingegen nur die Verbescheidung seines beantragten Verwaltungsaktes, weil noch ein Ermessen der Behörde besteht.

Es soll also ein abschließender Bescheid bei der Behörde erlassen werden.

Der Antrag soll entschieden werden - Antragsentscheid = Bescheid = Verwaltungsakt.