Vater meiner Freundin (16) verbietet Treffen und Beziehung?
Hi Leute, Ich bin 18 Jahre alt und habe eine Freundin mit der ich zusammen bin, sie ist 16. Und meine Frage: Darf der Vater oder die Eltern allgemein verbieten, dass wir eine Beziehung führen und das wir uns Treffen? Hat er bei unserem Alter noch Bestimmungsrecht? Jetzt führen wir trotzdem eine Beziehung und das verheimlichen wir ihrem Vater, weil er es ihr verboten hat mit mir zusammen zu sein.... wie sieht das aus?
8 Antworten
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Ja das dürfen sie im Rahmen ihres Erziehungsauftrages - ob sich Töchterchen an solche eher wenig sinnvolle Verbote hält, steht auf einem anderen Blatt.
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Nein, darf er natürlich nicht, zumindest solange du keinen nachweislich schlechten Einfluß auf deine Freundin hast.
Dazu würde zählen, gemeinsamer Drogenkonsum, gemeinsames begehen von Straftaten, anstiften zum Schule schwänzen.
Wenn das nicht vorliegt hat der Vater deiner Freundin kein Mitspracherecht über Ihre Freundschaften, und erst Recht nicht über Ihre Beziehungen.
Er kann dir verbieten seine Wohnung zu betreten, und seiner Tochter kann er verbieten bei dir zu übernachten.
Das ist aber auch schon alles.
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Genau. Und das begründet sich aus den kinderschutzrechten. Richtige Antwort.
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Nein darf er eigentlich nicht. Aber sie ist ja noch nicht volljährig deshalb kann ihr Vater ihr sagen z.b dass du noch nicht bereit bist für einen freund zu haben. Ich würde es erstmal langsam angehen lassen, am Ende des Tages wenn sie dann 18 Jahre alt ist, hat ihr Vater gar keinen recht ihr Befehle zu geben so sieht es der deustche Staat.
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Treffen kann er leider durchaus verbieten, dass ihr zusammen seid aber natürlich nicht.
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Ja, darf er. Er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
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Ok, das mit treffen hab ich mir schon gedacht, aber zusammen dürfen wir doch sein oder? Lg
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Ja, darfst mit ihr zusammen sein. Mein Bruder ist auch 18 und mit einer 14 jährigen zusammen...
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LOL. Wenn der Vater seiner minderjährigen Tochter, verbietet (und Du Dir auch "schon gedacht hast", dass er das kann), dann sollte Deine Logik auch so weit reichen, dass dieses Verbot den einzig und alleinigen Zweck hat, dieses "Zusammensein" zu verhindern.
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Das ist Blödsinn.
Dabei geht es um regelmäßige Aufenthalte, aber nicht darum mal 2 Stunden einen Freund zu besuchen.
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Doch. Aufenthaltsbestimmung 1631 BGB und Umgang 1632 BGB sind eng miteinander verknüpft. So eng, das sie idR unter dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zusammen gefasst werden. Und ja, ich kann einem Kind sogar verbieten 5 Minuten an einem Ort xy zu sein. Es müssen nicht mal deine 2 Stunden sein.
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Einem Kind schon, aber selbst da ist normaler sozialer Umgang zu gestatten. Ein Kind ist nach deutschem Recht unter 14.
Einem Jugendliche, und darüber reden wir ja hier darfst du in der Wahl seiner Freundschaften und vor allem Beziehungen gar nichts mehr verbieten, solange du keinen negativen Einfluß nachweisen kannst.
Und dazu gehören eben auch normale soziale Kontakte.
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Interessant, was du dir hier alles zusammenreimst und mal als Gegeben darstellst. Wenn die Eltern zum Schluss kommen, dass der Umgang schädlich für ihr Kind ist, können sie diesen verbieten und sogar gegen den Störer klagen (Rechtsprechung analog der 1004 BGB Eigentum/Unterlassungsanspruch).
Du scheinst die Rechtslage mit deinem persönlichen Rechtsempfinden zu verwechseln.
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Ach so und um hier mal endlich Schluss zu machen: Quelle Bundesjustizministerium, Sete 51ff. Und jetzt kommst du…
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Meine_Erziehung.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Das macht Sinn 😂