Vater Demenz wer zahlt Pflegeheim?

2 Antworten

Das wird man dir schon sagen.

Zunächst wird das Vermögen des Vaters "abgeschmolzen". Dabei wird berücksichtigt, was in den vergangenen Jahren als "Geschenk" oder Überschreibung abgegeben wurde, in der Regel 10 Jahre.

Du musst erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen zuzahlen, wenn das Geld nicht reicht. Das wurde schon vor Jahren geändert.

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https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/elternunterhalt/


vetranooo  13.07.2024, 09:42

Aber wenn er vor 11 Jahren sein Häuschen an seinen Sohn überschrieben hat, dann wird das Vermögen nicht mehr einberechnet, oder? Also man muss seinen Kindern die Häuser rechtzeitig überschreiben, nicht erst wenn es zu Spät ist.

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Eckengucker  13.07.2024, 12:49
@vetranooo

Das ist die Essenz. Mehr oder weniger.

Das Ganze hat natürlich auch erhebliche Fallstricke. Selbst wenn man sich lebenslanges Wohnrecht vertraglich zusichert, ist es nicht sicher, dass dies z.B. bei einer Zwangsversteigerung auch so bleibt. (In der Regel kommt dieser Eintrag erst nach den Forderungen einer Bank). Und auch beim Weiterverkauf kann es Probleme geben. Daher müsste eine solche Schenkung auch immer in diesem Licht mit zusätzlichen Bedingungen versehen werden, z.B. dass das Haus zu Lebzeiten nur mit der Zustimmung des Schenkenden weiter verkauft werden darf. usw. usw. Hier sollte man sich auf jeden Fall umfassend beraten.

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Angstmacher547 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 00:46

Er bekommt so 1.800 Rente

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Eckengucker  09.07.2024, 11:39
@Angstmacher547

Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?

Er bekommt voraussichtlich lediglich ein geringes Taschengeld. Vermögenswerte und Immobilien müssen angegeben werden, das wird auf Jahre zurück überprüft, zum Beispiel beim Übertrag eines Hauses in den letzten 10 Jahren oder Geschenke werden diese von den Sozialbehörden zurückgefordert. Zudem werden Geldwertevorteile wie mietfreies Wohnen angerechnet.

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Wende dich an ein Pflegeheim. Die haben das Wissen, was man wo alles bekommen und beantragen kann. Von der Einstufung des Pflegegrades bis zur Zuzahlung durch den Staat.