Vandalismus?

1 Antwort

Vandalismus ist nun mal kein eigener Straftatbestand sondern fällt unter Sachbeschädigung. Bei der Sachbeschädigung braucht es einen Substanzverlust (also es muss einfach gesagt etwas kaputtgehen) oder einen Funktionsverlust (also wenn die Luft aus den Reifen gelassen wird).

Es könnte auch grober Unfug sein, das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 Owig, aber dazu fehlen die anderen dort genannten Merkmale.

Hier passiert sowas gelegentlich, wenn man gerade geheiratet hat oder wenn man ein neues Auto oder Motorrad bekommen hat, es könnte aber auch sein, dass sich jemand durch zB zu lautes Fahren gestört gefühlt hat.

Erlaubt ist es nicht, aber es ist nun mal nicht alles strafbar, was nicht erlaubt ist.

Ich rate, nimm's leicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)