UVG Jobcenter?
Hallo Ihr Lieben, ich habe eine Frage. Ich habe im Mai einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt, der immer noch in Bearbeitung ist. Ich bekomme wahrscheinlich das Geld von Mai aus. Bis jetzt darf das Jobcenter das angesammelten Geld von Mai bis August von der Unterhaltsvorschusskasse einfordern laut Berechnung sollte ich demnach 900 € bekommen Dürfte das Jobcenter quasi diese 900 € vom Jugendamt verlangen ?
1 Antwort
Kessie1
bestätigt
Von
Experte
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geld, Unterhalt, Familienleben & Konflikte
Wenn das Jobcenter den Bedarf des Kindes oder Kinder ohne Berücksichtigung des Unterhaltsvorschusses zahlt, steht dem Jobcenter die Nachzahlung des Unterhaltsvorschusses zu.