Urlaubstage im letzten Ausbildungsjahr
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu meinem Ausbildungsvertrag und würde mich freuen wenn mir dazu jemand helfen kann.
In meinem Ausbildungsvertrag ist angegeben, dass ich 2012 noch 8 Tage Urlaub zur Verfügung hatte. Diese habe ich auch genommen. 2013 waren es 24 Tage Urlaub und 2014 waren es jetzt 21. Da ich mich jetzt in meinem letzten Ausbildungsjahr befinde, muss ich meinen Urlaub bis Ende August komplett verplant haben. In meinem Vertrag stehen 20 Tage. Lt. meiner Ausbilderin darf ich aber nicht die vollen 20 Tage nehmen, sondern nur den entsprechenden Anteil bis August. Ich gehe aber davon aus, dass das so nicht stimmt und hier ein Fehler beim Aufsetzten des Vertrages passiert ist. Im ersten Jahr waren meine Urlaubstage direkt anteilig und im letzten Jahr muss ich es selber berechnen?
Ich habe doch damit recht, dass ich die vollen 20 Tage nehmen darf oder?
Vielen Dank vorab!
LG
5 Antworten
- Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. ( § 4 BUrlG)
Diese Bedingung hast du erfüllt.
- Da dein Arbeitsverhältnis erst Ende August endet, also in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, kann der Urlaub nicht anteilmäßig nach den Monaten der Betriebszugehörigkeit berechnet werden, sondern du hast Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Denn eine Umrechnung auf die acht Monate muss nur erfolgen, wenn du nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidest.( § 5 Abs. 1c BUrlG)
Ich habe doch damit recht, dass ich die vollen 20 Tage nehmen darf oder?
Nein, dir steht ein Zwölftel des gesetzlichen oder tariflichen Jahreserholungsurlaubs, mindestens von 24 Werktagen (einschl. Sonnabenden) oder 20 Arbeitstagen (5-Tage-Woche), also immer 4 Wochen pro vollem Monat deiner Ausbildungszeit zu.
Die endet bekanntlich mit Ablegung des letzten Prüfungsteils, etwa im Juli und nicht mit dem Monat, der im Berufsausbildungsvertrag benannt ist.
G imager761
Wie hier alle ihr Halbwissen verbreiten ist schon traurig. Dir steht dein KOMPLETTER Jahresurlaub zu. Also bei dir 24 Urlaubstage.
https://www.ihk-kassel.de/faq/ausbildung/urlaubsanspruch-im-letzten-ausbildungsjahr
wenn du für ein volles jahr 24 tage urlaub hast, entspricht das ja quasi zwei tagen pro monat. wenn deine ausbildung jetzt noch bis ende august geht, dann sind das 8 monate mit jeweils 2 tagen, also ingesamt 16. in diesem falle wären die 20 dann falsch. verstehe aber nicht warum du verschiedene anzahlen von urlaubstagen für ganze jahre hast? vielleicht solltest du das als erstes mal abklären......
das genaue Ende des Ausbildungsverhältnisses steht bei Vertragsabschluss noch gar nicht fest, deshalb werden die Urlaubstage des 3. Ausbildungsjahres eingetragen, dieses wären wenn das Ausbildungsverhältnis bis Ende August geht. Nun sind die Prüfungen aber oft bereits Mitte Juli und somit endet auch das Ausbildungsverhältnis Mitte Juli und somit eben auch der Urlaub dann nur anteilig bis Mitte Juli und nicht bis August