Urlaubsplanung im Betrieb ein Jahr im vorraus?

5 Antworten

Ich würde das noch mal im Team besprechen.

Ich finde es durchaus plausibel, Urlaub so früh im Jahr schon im "Vorjahr" mit zu besprechen, gerade wenn das ggf. noch Resturlaub des Jahres ist. Immerhin wäre erst im Oktober buchen zu können, wenn man da weg möchte, bei vielen Angeboten auch viel zu spät.

Es sollte nur eben offen kommuniziert werden, dass dann nicht nur das nächste Jahr sondern "nächste Jahr plus Januar Folgejahr" abgestimmt wird.

Nein, eine rechtliche handhabe gibt es nicht. Wenn du "immer" dann frei hast, wäre es ja auch nur fair wenn man andere da frei haben möchten. Ansonsten ist es eben Absprache im Team, wie das läuft und da solltet ihr noch mal über die genauen Regeln sprechen.

Ich finde das nicht korrekt

Warum? Nur weil du deinen Wunsch rechtzeitig äußerst, gibt es doch keine Garantie, dass ihm auch so entsprochen wird.

Wenn dich die rechtlichen Aspekte interessieren, dann lohnt sicherlich der Blick in das Bundesurlaubsgesetzt (BUrlG).

In § 7 heißt es unter anderem:

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. (...)

Damit kannst du ansetzen. Ggf. verdienst eben du den Vorrang vor deinen Kollegen, weil der Umstand, dass du die Feiertage durchgemacht hast und daher ein Ausgleich nach den Feiertagen angebracht ist.

Suche den Dialog mit deinem Chef und Frage nach dem Grund. Danach kannst du versuchen eine andere Entscheidung herbeizuwirken. Ggf. auch in Absprache mit betreffenden Kollegen, die vielleicht bereit sind ihren Urlaub zu tauschen oder zu verschieben.

Sollten andere Kollegen aber den Vorrang verdienen oder sollte es aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, wirst du dich aber mit der Entscheidung abfinden müssen.

Nun wurde mir gesagt das zu viel Kollegen bereits 2023 den Urlaub vom 1.1-4.1.2025 geplant haben. Ich finde das nicht korrekt 

Was findest Du nicht korrekt?

Dass Deine Kollegen dasselbe gemacht haben wie Du?

Gibt es dort irgendeine rechtliche Handhabe oder ähnliches wo mit ich mein Recht erstreiten kann.

Schwierig, denn so wie Du es darstellst, willst Du mehr Rechte als Deine Kollegen.

Du musst gute Argumente haben.


Cr1sp692 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 09:16

Es geht darum, dass nur der Urlaub für das nächste Jahr im Vorjahr geplant werden kann. Also ist es in der Hinsicht unfair, dass dort kein Wettbewerb herrscht. Diese Kollegen haben aber bereits die Wünsche für nächstes Jahr Ende 2023 angegeben und vor allem dadurch bewilligt gekriegt.

Wenn du jedes Jahr Urlaub in der ersten Januarwoche nimmst, ist es nur fair, dass deine Kollegen auch mal dran sind.

Iss' so. 🤷

Rechtliche Handhabe? Nein.


Cr1sp692 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 09:18

Dafür habe ich aber auch im Gegensatz zu den anderen Kollegen im jeden der Weihnachtstage gearbeitet. So ist in diesem Jahr erneut und dazu auch der 1.1

Soweit mir bekannt, gibt es da keine rechtliche Handhabe! - Ich z.B. habe mich immer wieder geärgert, daß ich als Single Weihnachten nie Urlaub bekam, - weil da die Familien bevorzugt wurden.


Callidus89  23.09.2024, 09:03

Die rechtliche Handhabe ist in dem Fall §7 (1) BUrlG. Und da werden AN mit Familie eben bevorzugt. Natürlich kannst du aber auch den Dialog mit den Personen suchen und mal fragen, ob die das auch mal anders handhaben könnten. Denn auch wenn du single ohne Kinder bist, hast ja trotzdem auch Familie. Es gibt Kollegen die verstehen das und sind dann bereit zu tauschen.