Werkstudent über 8 Stunden am Tag?
Hallo,
ich arbeite als Werkstudent in einem Betrieb. Dort kann es durch viele Kundenwünsche am Telefon schonmal eine halbe Stunde Arbeit am Tag mehr werden (laut meinen Kollegen) Ich selbst würde bald allein im Büro sein am Nachmittag, sodass dies auch womöglich mir passieren kann. Ich weiß das ich nur 20 Stunden die Woche arbeiten darf und darauf achte ich sehr. Ich arbeite immer 2x 8 Stunden und 1x 4 Stunden die Woche. Wenn ich an einem 8 Stunden Tag 30 Minuten länger bleibe, kann ich doch an dem 4 Stunden Tag 30 Minuten früher gehen? So dachte ich es. Aber nun frage ich mich ob es auch eine höchstarbeitszeit für Werkstudenten am Tag gibt? Darf ich an einem Tag mehr als 8 Stunden arbeiten? Ich habe bisher nur von der 20 Stunden Grenze gehört aber ich wollte auf Nummer sicher gehen, da ich nicht aus der studentischen Versicherung fliegen will :D
2 Antworten
Ich weiß das ich nur 20 Stunden die Woche arbeiten darf und darauf achte ich sehr.
Nope, du kannst auch 40h oder 50h die Woche arbeiten. Wichtig ist, dass du an nicht mehr als 27(oder so ?) Wochen mehr als 20h pro Woche gearbeitet hast.
Ob due jetzt mal einen Tag 10h oder eine Woche 40h gearbeitet hast ist dabei nicht relevant wenn du dafür eben ein ander mal entsprechend weniger gearbeitet hast.
Mehr als 20 Wochenstunden dürfen aber nur gearbeitet werden, wenn diese Mehrstunden am Abend/Nacht oder Wochenende liegen oder in den Semesterferien. Zudem darf die Beschäftigung nicht unbefristet sein oder auf mehr als 26 Wochen befristet. Die 26-Wochen-Regel ist zusätzlich zu beachten, wenn zuvor im Laufe eines Jahres weitere Beschäftigungen ausgeübt wurden. Siehe: https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/krankenversicherung_studenten/_jcr_content/par/download_0/file.res/Werkstudenten.pdf
40h die Woche darf ich ja nur in der Vorlesungsfreienzeit arbeiten
Das kenne ich anders. Vielleich that sich das aber auch geändert. Ich wüsste nicht was gegen 2x10h spricht.
Es kann schon mehr gearbeitet werden, wenn die Sachen beachtet werden, die ich in meinem Kommentar geschrieben habe.
Nein, eine tägliche Höchstzahl gibt es da in Sachen Werkstudierendenprivileg nicht: https://www.studentische-versicherungen.de/werkstudent-sozialversicherung/
Es gilt das Arbeitszeitgesetz, siehe § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Es gibt keine tägliche Höchstzahl aber in deinem Zitat steht das die werktägliche Arbeitszeit nicht acht Stunden überschreiten darf. Das irritiert mich etwas.
40h die Woche darf ich ja nur in der Vorlesungsfreienzeit arbeiten. Ansonsten 20h. Also kann ich in der nicht Vorlesungsfreienzeit 2x 10h Arbeiten?