Urlaubsanspruch bei ALDI als Aushilfe

2 Antworten

Nach dem deutschen Gesetz hat jeder einen anteiligen Urlaubsanspruch, egal, wie viele Stunden er arbeitet. Dir steht anteilig der gleiche Urlaub zu, wie Vollzeitkollegen. D.h. wenn diese sagen wir mal 4 Wochen im Jahr bekommen, dann bekommst du auch 4 Wochen pro Jahr, was bei dir dann eben 4 x 8 Stunden im Jahr waeren.

4 Wochen pro Jahr ist der gesetzliche Urlaubsanspruch, manche haben aber auch bis zu 6 Wochen im Jahr (=30 Tage). Ebenso hast du Anspruch, falls du Krank bist auf bezahlte Kranktage, eben 8 Stunden pro Woche.

Ob die dir den am Ende aber auch geben, das ist eine andere Frage. Viele behaupten da einfach, fuer Aushilfen gibt es nichts und fertig.

Dein Urlaubsanspruch ergibt sich in erster Linie aus deiner Tagewoche und deinem Vertrag. Laut Bundesurlaubsgesetz stehen einem Arbeitnehmer mindestens 24 Tage Erholungsurlaub pro Jahr zu. Dies bezieht sich auf eine Vollzeitstelle und muss auf deinen Stellenanteil runtergerechnet werden. Wenn wir von 40h/Woche in Vollzeit ausgehen wäre dein Stellenanteil mit 8 Stunden 20% und somit auch dein Urlaubsanspruch bei 20%, was bei 24 Tagen also 4,8 = aufgerundet 5 Tage Urlaubsanspruch im Jahr. Genau berechnen kann man es nur mit den in deinem Betrieb gültigen Zahlen. Es gibt Aushilfentahmenvereinbarungen, bei denen jeder gearbeitete Tag als einzelner Vertrag läuft, was bedeutet, dass der jeweilige Tagesvertrag mit Beginn deiner Schicht anfängt und mit dem Ende der Schicht endet, mit einer derartigen Vereinbarung hättest du keinerlei Urlaubsansprüche.