Urlaubanspruch in der Probezeit?
Habe ich Anspruch auf Urlaub in der Probezeit?
3 Antworten
Ja, auch in der Probezeit entsteht bereits ein Urlaubsanspruch. Du hast allerdings keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass dir in der Probezeit schon Urlaub gewaehrt wird.
"Grundsätzlich erwirbt jeder Arbeitnehmer Urlaubsansprüche. Das gilt auch für Aushilfen, Saisonkräfte, geringfügig Beschäftigte (Minijobber) oder Werkstudenten. Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben Arbeitnehmer erst nach 6 Monaten. Vorher erwerben sie mit jedem Arbeitsmonat 1/12 des Anspruchs."
für jeden vollen monat einer beschäftigung erwirbt JEDER arbeitnehmer 1/12 des jährlichen urlaubsanspruches; geregelt wird. u.a. im gesetz, was als "voller monat" gilt und wann dieser anspruch fällig wird und gewährt werden kann.
probezeit spielt hier keine rolle. aber da diese meist 6 monate lang ist und man im laufenden beschäftigungsverhältnis erst frühestens nach 6 monaten anspruch auf urlaubsgewährung (freistellung von der arbeit) hat, kann man nur dann urlaub in der probezeit bekommen, wenn der job in dieser zeit gekündigt wird und damit resturlaub fällig wird.