Urlaub-/Überstunden-Abzug bei Hochwasser rechtens?
Ich wohne in einem Gebiet, das seit Freitag/Samstag mit Hochwasser zu kämpfen hatte/hat. In meinem kleinen Heimatdorf ist zum Glück nichts passiert, aber die benachbarten Orte sind alle überflutet. Die Straßen sind alle gesperrt, d. h. ich kann weder mit dem Auto direkt zur Arbeit fahren noch erreiche ich irgendeinen Bahnhof. Meine Arbeitsstelle befindet sich 40 km von meinem Wohnort entfernt.
Weil ich im öffentlichen Dienst arbeite, hatte ich mich für gestern und heute krank gemeldet. Wir können ja bis zu 3 Tage am Stück krank sein, ohne dass wir eine Krankmeldung vom Arzt bringen müssen. Im HO arbeiten ging auch nicht, weil es am Freitag so stark geregnet hatte und ich mein Notebook im Büro gelassen habe, damit es auf dem Rückweg nicht beschädigt wurde.
Nachher wird eine Straße wieder geöffnet, d. h. ich kann wieder ins Büro fahren. Soeben schreibt mir die Personalabteilung, dass ich für gestern und heute Urlaub oder Gleitzeit nehmen soll. Ist das rechtens? Ich finde das unfair, schließlich hatte ich jetzt tagelang Angst, dass mein Zuhause überflutet wird und war mit den Nerven am Ende. Warum tragen die nicht einfach "krank" ein?
3 Antworten
Um "krank" einzutragen, musst du dich auch krank gemeldet haben und das notfalls durch ein ärztliches Attest (Krankschreibung) nachweisen. "So einfach" geht das nicht.
Auch Katastrophenfälle sind laut Tarifvertrag kein Grund für eine Arbeitsbefreiung, es sei denn, dein Arbeitgeber lässt sich erweichen und spendiert dir drei freie Tage nach § 29 Absatz 3 TVöD. Da du aber zuhause gesessen bist und keinen Schlamm geschaufelt hast, ist es durchaus rechtmäßig, dass du für diese Tage Urlaub oder Freizeitausgleich nimmst.
Wenn du bei mir beschäftigt wärst, wäre das genauso.
Ich hatte mich schon krank gemeldet. Es gibt Arbeitgeber, die schon am ersten Fehltag einen Nachweis vom Arzt einfordern. Manche Arbeitgeber tun das aber nicht und möchten erst ein Attest, wenn man länger als 3 Tage abwesend ist. Das ist eine Tatsache.
Übrigens bin ich nicht nur zu Hause gesessen. Einige unserer Nachbarn haben Hilfe gebraucht, da war ich natürlich zur Stelle.
Wie Du zur Arbeit kommst, ist Deine Sache.
Wenn es nicht geht, dann musst Du entweder Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen.
Krank melden sollte man sich nur, wenn man wirklich krank ist. Ansonsten ist das eine Steilvorlage für eine fristlose Kündigung.
Dafür kann Dein Arbeitgeber nichts.
Sei froh, dass Deine Arbeitgeber doch noch relativ kulant ist. Bei einem anderen hättest Du eine Abmahnung kassiert.
Du kannst natürlich noch zum Arzt gehen und Dich krankschreiben lassen.
Sorry, aber das ist doch lächerlich. Welcher Arbeitgeber verteilt Abmahnungen im Fall von Hochwasser? Damit macht er nur seinen eigenen Ruf kaputt.
Das hat nichts mit Hochwasser zu tun, sondern mit arbeitsrechtlichen Gegebenheiten.
In den Wintern 2010/2011 und 2011/2012 waren wir so zugeschneit, dass ich auch an einigen Tagen nicht zur Arbeit konnte. Die Öffis waren eingestellt, und mit dem Auto bin ich nicht mal aus der Tiefgarage gekommen. Also angerufen, um einen Tag Urlaub gebeten und zu Hause geblieben. Damals gab es Homeoffice nur selten.
Ich nehme meine Urlaubstage, wenn ich sie brauche und nicht, wenn es die äußeren Umstände erfordern. Sie dienen nämlich der Erholung und nicht der Überbrückung von außerplanmäßigen Ereignissen.
Außerplanmäßigen Ereignissen in deiner Verantwortung und nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers
Alternativ könntest du zum Arzt gehen und ihn bitten dir ein Attest auszustellen. Ob er das macht ist sehr fraglich.
Mir ging es aber wirklich schlecht. Außerdem war es definitiv nicht möglich, ins Büro zu kommen. Wir sind hier in einer Extremsituation! Ich kann jetzt auch nicht zum Bäcker oder in den Supermarkt, weil die Straßen zu den Ortschaften mit Einkaufsmöglichkeiten gesperrt sind.