Urlaub-/Überstunden-Abzug bei Hochwasser rechtens?

3 Antworten

Um "krank" einzutragen, musst du dich auch krank gemeldet haben und das notfalls durch ein ärztliches Attest (Krankschreibung) nachweisen. "So einfach" geht das nicht.

Auch Katastrophenfälle sind laut Tarifvertrag kein Grund für eine Arbeitsbefreiung, es sei denn, dein Arbeitgeber lässt sich erweichen und spendiert dir drei freie Tage nach § 29 Absatz 3 TVöD. Da du aber zuhause gesessen bist und keinen Schlamm geschaufelt hast, ist es durchaus rechtmäßig, dass du für diese Tage Urlaub oder Freizeitausgleich nimmst.

Wenn du bei mir beschäftigt wärst, wäre das genauso.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

mysteriouswoman 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 14:06

Ich hatte mich schon krank gemeldet. Es gibt Arbeitgeber, die schon am ersten Fehltag einen Nachweis vom Arzt einfordern. Manche Arbeitgeber tun das aber nicht und möchten erst ein Attest, wenn man länger als 3 Tage abwesend ist. Das ist eine Tatsache.

Übrigens bin ich nicht nur zu Hause gesessen. Einige unserer Nachbarn haben Hilfe gebraucht, da war ich natürlich zur Stelle.

Wie Du zur Arbeit kommst, ist Deine Sache.

Wenn es nicht geht, dann musst Du entweder Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen.

Krank melden sollte man sich nur, wenn man wirklich krank ist. Ansonsten ist das eine Steilvorlage für eine fristlose Kündigung.


mysteriouswoman 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 12:28

Mir ging es aber wirklich schlecht. Außerdem war es definitiv nicht möglich, ins Büro zu kommen. Wir sind hier in einer Extremsituation! Ich kann jetzt auch nicht zum Bäcker oder in den Supermarkt, weil die Straßen zu den Ortschaften mit Einkaufsmöglichkeiten gesperrt sind.

Seeheldin  04.06.2024, 12:34
@mysteriouswoman

Dafür kann Dein Arbeitgeber nichts.

Sei froh, dass Deine Arbeitgeber doch noch relativ kulant ist. Bei einem anderen hättest Du eine Abmahnung kassiert.

Du kannst natürlich noch zum Arzt gehen und Dich krankschreiben lassen.

mysteriouswoman 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 14:08
@Seeheldin

Sorry, aber das ist doch lächerlich. Welcher Arbeitgeber verteilt Abmahnungen im Fall von Hochwasser? Damit macht er nur seinen eigenen Ruf kaputt.

Seeheldin  04.06.2024, 14:34
@mysteriouswoman

Das hat nichts mit Hochwasser zu tun, sondern mit arbeitsrechtlichen Gegebenheiten.

In den Wintern 2010/2011 und 2011/2012 waren wir so zugeschneit, dass ich auch an einigen Tagen nicht zur Arbeit konnte. Die Öffis waren eingestellt, und mit dem Auto bin ich nicht mal aus der Tiefgarage gekommen. Also angerufen, um einen Tag Urlaub gebeten und zu Hause geblieben. Damals gab es Homeoffice nur selten.

mysteriouswoman 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 15:05
@Seeheldin

Ich nehme meine Urlaubstage, wenn ich sie brauche und nicht, wenn es die äußeren Umstände erfordern. Sie dienen nämlich der Erholung und nicht der Überbrückung von außerplanmäßigen Ereignissen.

Alternativ könntest du zum Arzt gehen und ihn bitten dir ein Attest auszustellen. Ob er das macht ist sehr fraglich.