Urlaub bei freiwilligem Wehrdienst bei der Bundeswehr?!

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In der AGA herrscht selbstverständlich Urlaubssperre. Für den Rest des Jahres hast du dann jedoch noch 30 Urlaubstage, die du beliebig einsetzen kannst, wenn du in dieser Zeit für keinen Dienst eingetragen bist. Dein Kompaniechef muss das dann nur noch bestätigen.

Was sehr praktisch ist, ist dass du durch DZA (Dienstzeitausgleich) und DZUZ (Dienst zu ungünstigen Zeiten) noch sehr viel Urlaub rausholen kannst.

Ich war FWDL 7er und hatte nach der AGA direkt die EAKK (Auslandseinsatzvorbereitung), wo ich sehr viel zusätzliche Urlaubstage ansammeln konnte(DZA), aber keinen Urlaub nehmen konnte. Als ich dann zum ersten mal Urlaub genommen hatte, wurde ich noch am ersten Abend zurückbeordert, weil meine Einheit bei der Flutkatastrophe eingesetzt wurde. Wieder Urlaubssperre und viele neu angesammelte Urlaubstage durch DZA. Ich konnte in meienr gesamten Dienstzeit gerade einmal 3 Wochen Urlaub nutzen, obwohl ich fast zwei Monate angesammelt hatte. Den Rest musste ich mir auszahlen lassen.

Achte also darauf, dass du dir auch mal deinen wohlverdienten Urlaub gönnst ;)


Toaster247  04.01.2014, 00:46

kurze Frage: Was machst du als FWD 7 bei der EAKK ? O.o

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71MM3Y  04.01.2014, 15:01
@Toaster247

Mein Bataillon war für den Umschlag des Materials aus Afghanistan über Trabzon nach Deutschland zuständig. Deswegen musste fast jeder in meiner Kompanie an der EAKK teilnehmen. Aber auf jeden Fall hat es Spaß gemacht und war mal eine Erfahrung, die man sonst nirgends machen kann...

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Dir steht bei 12 Monaten Dienstzeit mind. der gesetzliche Anspruch zu. Ich gehe daher davon aus, dass Du sicherlich um die 24 Tage Urlaub haben wirst. Während der Grundausbildung wirst Du nur aus wichtigem Grund beurlaubt. Danach kannst Du in Deiner Einheit den Urlaub recht flexibel planen, soweit davon nicht der Dienst erheblich beeinträchtigt wird. Dies wäre der Fall, wenn dann keiner mehr da wäre.

MFG