Urheberrecht des Stücks Ode an die Freude?
Habe ich das Urheberrecht, wenn ich ein Video mit dem Lied im Hintergrund veröffentliche?
ich weiß dass Beethoven seit mehr als 70 Jahren tot ist, dennoch kann es sein, dass es geerbt wurde.
darf ich das Video nun veröffentlichen?
1 Antwort
Die Ode an die Freunde ist prinzipiell gemeinfrei.
Allerdings unterliegen Aufnahmen davon dem Urheberrecht der Künstler die sie gespielt haben oder dessen der die Produktion bezahlt hat. Wenn du eine Bethoven CD kaufst unterliegt die dem Copyright des Labels.
Im Internet findet man aber wenn man etwas länger sucht gemeinfreie Aufnahmen von Bethoven Klassikern.
Einen Haken gibt es dennoch. Der Urheberrechtsalgorytmus von YouTube springt trotzdem drauf an, weil die Töne die gleichen sind wie in den Aufnahmen die die Rechteverwerter hinterlegt haben. Das heißt selbst wenn du eine gemeinfreihe Aufnahme von Bethoven verwendet hast, musst du alle paar Wochen durch Urheberrechtskonfiktverfahren bei YouTube, weil der Algorithmus wieder mal denkt du würdest das Urheberrecht von irgendjemanden verletzen der mal eine Bethoven CD veröffentlicht hat.
Mir fällt ein, dass das Stück die europäische Hymne ist. Demnach besteht da vielleicht doch das Recht, das Lied zu nutzen?
Du darfst das Lied prinzipiell nutzen, aber eben nicht jede Aufnahme davon. Einfach eine Tonspur von einem Youtube Video nehmen geht schonmal nicht.
Das wäre zum Beispiel eine Gemeinfreie Aufnahme:
Hey, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das Video würde ich nicht auf YouTube, sondern auf einer Website veröffentlichen. Dabei habe ich einfach die Audio eines YT-Videos von dem Lied „Ode an die Freude“ verwendet.
Wie sieht es rechtlich dann dabei aus?