Urheberrecht bei Nachzeichnen?
Wenn ich mir ein Foto raussuche z.B. von einem Auto, dieses nun nur mit Linien nachzeichne (Ohne Automarke) und es dann auf ein T-Shirt drucken lasse und es dann verkaufe, wäre das legal?
Nun gäbe es zwei Fälle. Entweder das Bild ist einfach von Google ohne drauf zuschauen, ob das lizensiert ist.
Oder es ist ein kostenloses Bild von Freepik oder die anderen kostenlosen Seiten.
Generell kann man doch nicht mehr genau zu ordnen, ob das nun genau das Bild ist, da es ja jetzt nur die Umrisse des Elements sind. Jegliche andere Objekte des Bildes sind ja nicht mehr sichtbar.
Wenn ein Bild so stark verändert wird kann es ja auch als eigene Kreation gelten. Wie wäre das nun mit so einem Nachzeichnen und ändert es was, wenn das Bild von einer dieser kostenlosen Webseiten ist?
3 Antworten
Hi,
grundsätzlich musst du davon ausgehen, wenn du fremde Bilder benutzen willst, dass sie urheberrechtlich geschützt sind. Es sei denn, du kannst nachweisen, dass du es benutzen darfst, weil eine entsprechende Lizenz vorhanden ist.
Wenn ein Bild so stark verändert wird kann es ja auch als eigene Kreation gelten.
Richtig, es kann als eigene Kreation gelten.
Allerdings kann auch das Gegenteil eintreten, der Rechteinhaber erkennt sein Bild wieder, und verklagt dich, und fordert ein paar tausend Euro als Schadensersatz von dir.
Was sagt dir das? Lass die Finger weg, von Bildern, wo du eine eindeutige Lizenz nicht nachweisen kannst.
Allein anhand der Perspektive ließe sich schon nachverfolgen, von welchem Foto Du Deine Striche geklaut hast, falls der Urheber sein Motiv wiedererkennt.
Also mache lieber Deine Fotos selber, dann besitzt Du auch die Urheberrechte.
Und: Kein Eiffelturm, keine Türen in Paris.
Diese dürfen nur mit Lizenz fotografiert und veröffentlicht werden.
Mal ganz vom verwendeten Bild abgesehen, kannst Du trotzdem Probleme bekommen. Ganz besonders dann, wenn Du ein Auto wählst, das durch seine Form wiedererkennbar ist. Dann ist es völlig egal, ob eine Marke zu erkennen ist oder nicht. Beispiel: der Zoll kann Handys beschlagnahmen, die wie ein iPhone aussehen, auch wenn nirgendwo "Apple" oder "iPhone" draufsteht. In diesem Fall greift der Musterschutz.
Privat ist das kein großes Ding. Aber Du willst ja damit Geld verdienen. Und hier kann es schnell eng werden, wenn Du Sachen von Anderen verwendest.