Urheberrecht?

2 Antworten

Neben dem Urheberrecht sind auch Persönlichkeitsrechte von zu erkennenden Personen relevant.

Generell brauchst du da immer das Einverständnis, beim Urheberrecht gilt das nur bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Also frei nutzbar wäre das Video nur, wenn es vom Urheber (und allen Beteiligten) so kommuniziert wurde, wovon ich aufgrund der Frage nicht ausgehe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich nutze YouTube seit 2008 fast täglich

Tod des Urhebers + 70 Jahre


AnonymUser80155 
Beitragsersteller
 03.11.2022, 15:54

was wenn der Urheber nicht bekant ist aber die person im video ist ?

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