Unterschied zwischen Rettungsassistent und Rettungssanitäter?

3 Antworten

Aktuell gibt es im deutschen Rettungsdienst die folgenden Qualifikationsstufen im Bereich des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals:

1.) Rettungshelfer (RettHelf, RDH oder RH). Diese Qualifikation ist landesrechtlich geregelt und umfasst in den meisten Bundesländern insgesamt 320 Stunden. Einsatzbereich ist der qualifizierte Krankentransport als zweite Person (Assistenz des Rettungssanitäters) und zugleich Fahrer des Krankentransportwagens.

2.) Rettungssanitäter (RettSan oder RS). Dieser dauert bundesweit insgesamt mindestens 520 Stunden und besteht aus vier Ausbildungsmodulen. Mindestens 160 Stunden entfallen auf den Rettungssanitäter- Grundlehrgang, 160 Stunden auf ein Krankenhauspraktikum (i.d.R. 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notfallaufnahme oder intensivmedizinische Station), 160 Stunden auf ein Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden auf den Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. Einsatzbereich ist zweite Person (Assistenz des Notfallsanitäters oder übergangsweise auch noch des Rettungsassistenten und ggf. des Notarztes bei der Versorgung von Notfallpatienten) und zugleich Fahrer auf Rettungswagen in der Notfallrettung und eigenverantwortliche Betreuung von Patientinnen und Patienten, die keine Notfallpatienten sind aber aufgrund ihres medizinischen Zustandes medizinisch- fachlicher Betreuung bedürfen im qualifizierten Krankentransport auf einem Krankentransportwagen.

3.) Rettungsassistent (RettAss oder RA). Diese wurden zwischen 1989 und 2015 anhand des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) ausgebildet, der Neubeginn der Ausbildung, ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr möglich!. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten dauerte insgesamt zwei Jahre und bestand aus 1.200 Stunden Fachlehrgang mit staatlicher Prüfung und 1.600 Stunden praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache mit einem sogenannten Abschlussgespräch, einer Art mündlichen Prüfung am Ende. Einsatzbereich war und ist übergangsweise noch verantwortlicher Transportführer in der Notfallrettung auf Rettungswagen und Assistenzperson/ Fahrer des Notarztes auf notarztbesetzten Rettungsmitteln, insbesondere auf Notarzteinsatzfahrzeugen.

4.) Notfallsanitäter (NotSan oder NFS). Dieses Berufsbild wurde am 01. Januar 2014 durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) eingeführt. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und besteht aus 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule gemäß der Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache gemäß der Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses gemäß der Anlage 3 NotSanAPrV. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten, einer mündlichen Prüfung und vier realitätsnahen Fallbeispielen, in denen die Prüflinge nachweisen müssen, dass sie die in §4 des Notfallsanitätergesetzes definierten Aufgaben der Notfallversorgung beherrschen, besteht. Einsatzbereich: identisch mit dem Rettungsassistenten, allerdings haben Notfallsanitäter*innen deutlich mehr notfallmedizinische Kompetenzen und dürfen bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen auch heilkundliche/ invasive medizinische Maßnahmen wie Verabreichung von Notfallmedikamenten eigenverantwortlich durchführen.

Kurzgefasst, hatte der Rettungsassistent eine zweijährige Berufsausbildung, während Rettungssanitäter mindestens 520 Stunden, in Vollzeitform also circa dreieinhalb Monate Ausbildung absolvieren. Der Rettungsassistent wurde 2014 durch den Notfallsanitäter mit einer dreijährigen Berufsausbildung abgelöst. Der Einsatz von Rettungsassistenten als verantwortlicher Transportführer in der Notfallrettung, ist befristet, nach §9 Absatz 4 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) Baden- Württemberg, dürfen Rettungsassistenten beispielsweise nur noch bis jetzt zum 31. Dezember 2021 in dieser Position tätig sein, also ab heute nur noch für drei Tage. Danach, müssen Rettungswagen in Baden- Württemberg bis auf Ausnahmefälle mit einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter als Transportführer*in besetzt sein. In Ausnahmefällen, dürfen Rettungsassistenten noch bis zum 31.12.2025 zum Einsatz kommen, ein solcher Ausnahmefall wäre zum Beispiel ein stark erhöhtes Einsatzaufkommen oder ein Großschadensereignis mit vielen Betroffenen. Ab 2026 ist dann endgültig Schluss.

Mfg

Der Rettungssanitäer ist aktuell der höchste nicht-schulische Ausbildungsstand im Rettungsdienst. Er ist sehr verbreitet bei Ehrenamtlichen in den Hilfsorganisationen und auch die Vorbedingung, um die verantwortliche Person auf einem Krankenwagen zu sein.

Der Rettungsassistent war der höchste Ausbildungsstand bis zur Einführung der Berufsausbildung als Notfallsanitäter. Es ist meines Wissens nach nicht mehr möglich, eine Prüfung als Rettungsassistent abzulegen. Der RettAss wurde zwar auf Schulen ausgebildet, aber nicht in Vollzeit. Man benötigte kein Anstellungsverhältnis um RettAs zu werden.

Der Notfallsanitäter ist nun der höchste Ausbildungsstand. Dabei handelt es um eine reguläre dreijährige anerkannte Berufsausbildung, welch ein einer Kombination aus Praxis und Schulischer Ausbildung vermittelt wird. Dazu schliesst man einen Ausbildungsvertrag ab mit einem Unternehmen und erhält dort eine entsprechende Ausbildungsvergütung.

Rettungsassistent war eine 2 Jährige Ausbildung. Wird nicht mehr ausgebildet, wurde nämlich durch die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter ersetzt.

Rettungssanitäter ist eine dreimonatige Ausbildung.

Logisch: Ein Rettungsassistent verdient, darf und kann mehr als ein Rettungssanitäter.


Luiso649 
Beitragsersteller
 27.12.2021, 20:09

Also heissen Notfallsanitäter einfach auch Rettungsassistent .Okay verstehe

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OnePerson19  27.12.2021, 20:10
@Luiso649
Also heissen Notfallsanitäter einfach auch Rettungsassistent .

Nein. Notfallsanitäter ist Notfallsanitäter und Rettungsassistent ist Rettungsassistent.

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Jurafuchs  27.12.2021, 20:11
@Luiso649

Nein Rettungsassistent ist einfach eine ältere Berufsbezeichnung.

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