Unterschied zwischen Polizei und Bundespolizei?

9 Antworten

Zwar hat die Bundespolizei jede Menge Aufgaben(Grenzpolizei, Bahnpolizei, Luftsicherheit, Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall, Auslandspolizeiaufgaben usw...) derzeit kämpft sie aber vor allem gegen die Folgen der Bundespolizeireform, die viel kostet und den Wasserkopf unendlich vergrößert hat.

Guckst du hier:

http://europenews.dk/de/node/35754

mfG Dabbel

Die Aufgaben der Landespolizeien sind die " "typischen" und das, was man gemeinhin unter die "Polizei" versteht. Polizei ist grundsätzlich Ländersache. Nach dem 2. Weltkrieg wurde statt einer Armee dann der Bundesgenzschutz ins Leben gerufen, welche die Grenzen der jungen Bundesrepublik kontrollieren und auch verteidigen sollten. Daher war der BGS auch u.a. mit MG's, Granaten usw. ausgerüstet und die Landespolzeien nicht. Die Aufgaben haben sich jedoch immer mehr angeglichen (z.B. Strafverfolgung, Gefahrenabwehr. Die Länder fassen die Aufgaben ihrer Polzeien in Polizeigesetzen (z.B. PolG NRW) zusammen. Die BuPo hat ebenfalls solch ein Gesetz. In die BuPo wurde die Bahnpolzei eingegliedert. D.h. grob gesagt: BuPo ist zuständig auf Bahnkörpern; Flughäfen; Zollgrenzbezirken oder auf Anforderung der Länder zur Unterstüzung (z.B. Demo's; Fußball). Alles andere die Länderpolizeien. Für die Euregio findet jedoch eine recht enge (es wird immer besser ;-)) Zusammenarbeit statt.

Man kanns auch einfacher sagen. Die Bundespolizei BP hat Aufgaben, die den Bund betreffen, auch Polizeiarbeit im Ausland (Sicherung der Botschaften, Ausbildung von Polizisten in Afghanistan, Teilnahme an EU- oder UN- Missionen usw.) oder überregionale Anlässe in D wie Castortransporte sichern, Internationale Flughäfen- Passkontrolle Aus- u Einreise, Gepäck- Kontrolle (wird meistens i.A. durch ziv.Firma übernommen) Bahnanlagen und Bahnhöfe Grenzüberwachung im Inland an EU Außengrenze oder zeitweise an Schengengrenze im Hinterland etc.... Die Landespolizei hingegen ist für Aufgaben der Länder zuständig. Für die Bundesautobahnen gibt es eine Ausnahme. Hier müßte eigentlich auch die BP zuständig sein:-)

Bundespolizei = Polizei des Bundes (BP), in allen Bundesländern vertreten (vorher BGS) (u.a. Sicherung dt. Einrichtungen im Ausland)

Landespolizei = Polizei der einzelnen Bundesländer, NUR im jeweiligen Bundesland vertreten, unterstützend in jedem Bundesland möglich.

Polizei ist in D = Ländersache , Bundespolizei untersteht dem Bundes-Innenministerium. Bösewichte suchen beide Gruppen. Auch in silber-blauen Autos mit Polizei Schriftzug ist der Zoll = Bundes-Finanzministerium.