Unterschied zwischen Joint Venture und Arbeitsgemeinschaft (ARGE)

3 Antworten

Das liegt daran, dass die Begriffe nicht genau definiert sind.

Meine Meinung:

Bei der Arge kommt es oft zur Gründung eines neuen Unternehmens; es muss aber nicht zwangsläufig. Zwei Bauunternehmen können sich Z:B. für ein größeres bauprojekt zusammenschließen, und eine GBR gründen. Das wäre dann die neue, gemeinsame Tochtergesellschaft.

Die beiden Bauu. können aber auch nur miteinander kooperieren, ohne dass rechtlich eine neue Gesellschaft entsteht. das heißt, der eine ist rechtlich verantwortlich für den einen Teil; der zweite rechtlich verantwortlich für den anderen Teil.

Zudem kann eine Arge auch zu privaten Zwecken gegründet werden.

Ein Joint Ventures dagegen, meint in der Regel ein langfristiges Zusammenarbeiten, indem zwei Unternehmen eine gemeinsame rechtlich neue Gesellschaft gründen: Tochtergesellschaft: rechtlich selbständig, aber wirtschaftlich abhängig von den anderen beiden Unternehmen.

Also, ARGE wäre danach etwas allgemeiner, und Joint Ventures eine Spezialform einer ARGE.

Es gibt ganz erhebliche Unterschiede zwischen einer ARGE und einem Joint Venture, vor allem gesellschaftsrechtlicher Art. Lies Dir es bitte in Wikipedia unter jenen Stichworten nach. Bei Arge wählst Du bei der Befriffsbestimmung die "Arbeitsgemeinschaft (auch AG)" aus. Habe da kurz nachgesehen und es ist dort sehr schön und ausführlich dargestellt. Vor allem der rechtliche Unterschied zwischen diesen beiden Organistionsformen, deshalb muß ich hier nicht alles wiederholen.

Es gibt aber auch ein Wirtschaftslexikon von Gabler. Google es und sieh auch dort bitte einmal nach. Es zeigt nämlich auch, welchen Bereichen das Thema zuordnen ist. Wahrscheinlich kannst Du es auch für weitere Recherchen nutzen.

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