Unterschied zwischen freihändigem Verkauf und Notverkauf

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Hallo Janne1994,

der "freihändige Verkauf" ist in den §§ 385 und 1221 des BGB geregelt. Er besagt, dass ein Schuldner oder Gläubiger eine Ware zum marktüblichen Preis anbieten kann. Er ist nicht an Fristen gebunden, was den Verkauf dahingehend erleichtert, dass ein Marktpreis erzielt werden kann.

Der Notverkauf basiert darauf, dass kurzfristige Lösungen geschaffen werden müssen, eben aus einer Not heraus. Hierbei spielt der Wert der Ware eine untergeordnete Rolle, es geht darum in einer bestimmten Frist eine Liquidität zu erzielen auch wenn die Ware deutlich unter dem Marktwert veräußert wird.

Die wesentlichen Unterschiede bestehen also im mutmaßlichen Erlös und dem Verkaufszeitraum. Mutmaßlich deshalb, da auch bei einem Notverkauf ein marktüblicher Preis erzielt werden kann.

EF2


Janne1994 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 16:48

Danke, das hat mir sehr weitergeholfen :)

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