Unterrichtsbeitrag nach Krankheit?

1 Antwort

Dein Versuch, einem Mitschüler zu helfen, ist zwar dankenswert aber meines Erachtens nicht nötig. Der Lehrer wird bei der Bewertung der Aussage des Mitschülers schon berücksichtigen, dass dieser krank war. Da muss man auch nicht gleich Gesetze bemühen, da ein Lehrer in solchen Punkten einen gewissen Ermessensspielraum hat, der nicht konkret justiziabel ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung