Unternehmen am klingelschild?

3 Antworten

Schau mal in den Mietvertrag, ob eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Auch wenn nicht, könnte das trotzdem problematisch werden.

Gewerbebetrieb in reinen Wohngebieten, bedürfen ggf. einer behördlichen Genehmigung. Kommt mit Sicherheit auch auf die Art des Gewerbes an. Ein Ing. Oder Versicherungsbüro sollte da weniger problematisch sein als ein metallverarbeitender Betrieb.


1912ari 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 23:27

Kleiner Online-Shop. Muss ich wohl nur den Vermieter fragen ob ich mein Firmenname unten platzieren darf oder auch die Stadt nach der Anmeldung?

jgobond  17.08.2024, 00:05
@1912ari

Bei der Stadt würde ich jetzt gar nicht so viel Staub aufwirbeln.

KleverNRW  17.08.2024, 12:27
@1912ari

Anzeigepflichtig sowohl beim Vermieter als auch beim Gewerbeamt. Aber nicht erlaubnispflichtig , wenn durch die online Tätigkeit keine Störungen der anderen Mieter oder an der Mietsache entstehen. Wenn du jeden Tag einen Haufen Pakete von der Post bekommst, wird es dann schon grenzwertig.

Ist es ein Wohngebiet, Gewerbegebiet oder ein Mischgebiet wo du Wohnst.

Wenn das ein reines Wohngebiet ist, darfst du in dem Haus kein Gewerbe treiben, und dein Vermieter muss das nicht dulden.

Eventuell musst du das bei der Stadt anmelden und deren Auflagen Erfüllen.


1912ari 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 23:11

Reines Wohngebiet, für ein kleingewerbe ist es doch nicht nötig das ich der Genossenschaft (Vermieter) es mitteile oder?

HisMo1234  16.08.2024, 23:22
@1912ari

Frag beim Ordnungsamt nach. Wenn ein Schild an der Tür hängt, hast du gewisse Auflagen der Stadt zu erfüllen. Und wenn s nur die von der Stadt vorgeschriebenen Kundenparkplätze sind. Frag nach.

Wenn du nach aussen hin sichtbar tätig wirst mit deinem Gewerbe , musst du den Vermieter darüber informieren.