Unterhaltspflicht bei Adoption von neuem Lebensgefährten?
Der Lebensgefährte der Kindesmutter spielt mit dem Gedanken deren Sohn zu adoptieren.
Wäre dann die Unterhaltspflicht des Kindsvaters verwirkt?
5 Antworten
Ja, der leibliche Vater muss dann keinen Unterhalt mehr bezahlen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Unterhalt, Familienrecht, Recht
Damit würden alle Rechte und Pflichten nicht mehr existieren.
Verwirkt ist zwar der falsche Ausdruck, aber ja, mit der Adoption endet die bestehende Vaterschaft und damit auch die Unterhaltspflicht.
Woher ich das weiß:Recherche
für die adoption muss der kv erstmal zustimmen. tut er das dann ist kein unterhalt mehr fällig und es gibt kein umgangsrecht mehr
Ja. In dem Moment ist die Unterhaltspflicht erledigt, da das Kind ja dann einen Vater hat der dafür aufkommt