Unterhaltspflicht bei Adoption von neuem Lebensgefährten?

5 Antworten

Ja, der leibliche Vater muss dann keinen Unterhalt mehr bezahlen.

Damit würden alle Rechte und Pflichten nicht mehr existieren.

Verwirkt ist zwar der falsche Ausdruck, aber ja, mit der Adoption endet die bestehende Vaterschaft und damit auch die Unterhaltspflicht.

Woher ich das weiß:Recherche

für die adoption muss der kv erstmal zustimmen. tut er das dann ist kein unterhalt mehr fällig und es gibt kein umgangsrecht mehr

Ja. In dem Moment ist die Unterhaltspflicht erledigt, da das Kind ja dann einen Vater hat der dafür aufkommt