Unterhalts Kürzungen?

5 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Es gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, dass sind dann nach den 100 Euro Grundfreibetrag bis zu 1000 Euro Brutto weitere 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto nochmal 10 % an Freibetrag.

Ergibt also bei 450 Euro Brutto einen Freibetrag von 170 Euro, nach Abzug von Nettoeinkommen bleiben dann diese max. 280 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen, die dann entsprechend angezogen werden, so wie das auch mit Kindergeld und evtl. Unterhalt passiert.

Such dir im Internet einmal ALG - 2 Ferienjob und lese was dazu geschrieben steht, da dürftest Du nämlichen pro Jahr in den Ferien bis zu 2400 Euro Brutto ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.

Mir wurde mitgeteilt, das ich einen frei betrag von 100 euro habe und das von den restlichen 350€ 20% abgezogen werden in dem fall 70€ und den rest erhalte ich 380€.

Du hast das falsch verstanden. Alles über 170 Euro wird dir angerechnet auf deinen Hartz4 Satz.

Wenn du selbst deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst, bzw. teilweise finanzieren kannst, wird das auch so von dir erwartet.


Bagrol 
Fragesteller
 26.07.2022, 14:06

Achso, Ja verstehe es jetzt dann war es ein fehler meiner Seits finde diese vorgehensweise vom Jobcenter trz fragwürdig.

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maja0403  26.07.2022, 14:08
@Bagrol

Die ist nicht fragwürdig. Wenn du in der Lage bist, Geld zu verdienen, kannst du nicht erwarten, dass die Allgemeinheit dich finanziert.

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Bagrol 
Fragesteller
 26.07.2022, 14:17
@maja0403

Ja aber das problem dabei ist das so auch kinder die möglichkeit genommen wird zu arbeiten. Manche Familien sind auf das Geld angewiesen wenn das Kind dann selber arbeiten will, abzüge entstehen und Eltern sowas mitbekommen kann es sein das die Kinder nicht arbeiten dürfen in meinem Falle ist das zwar nicht so aber meine Mutter und mich frustriert, es schon da ich auch endlich etwas unabhängiger wurde und ich wriklich den Wert des Geldes verstand und damit besser umgehen konnte.

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maja0403  26.07.2022, 14:26
@Bagrol

Nein die Möglichkeit zu arbeiten wird keinem Kind genommen. Problem ist, dass das Kind nicht einsieht, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen, wenn ihm das möglich ist.

Den Wert des Geldes verstehst du auch mit den 170 Euro, die du behalten darfst. Dann noch eher, weil du strenger einteilen musst.

Deswegen arbeiten viele nur bis ungefähr zu der Grenze. Wird ja bei geringerem Verdienst auch etwas niedriger wegen der 20% Berechnung.

Ich finde das auch nicht gut, aber die Allgemeinheit kann nicht alles abfangen.

Sieh das Ganze doch positiv. Du siehst, wie schlecht es unter Hartz4 Bedingungen läuft. Also sollte das ein Ansporn für dich sein, eine gute Schulausbildung zu absolvieren und anschließend eine gute Berufsausbildung, damit dir so eine Situation hoffentlich nie mehr passiert.

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DaKaBo  26.07.2022, 14:40
@Bagrol

Was ist daran fragwürdig?

Du gehst arbeiten und verdienst einen Teil deines Lebensunterhalts damit. Andere verdienen ihren Lebensunterhalt komplett durch Arbeit und bekommen 0 € Sozialleistungen. Das ist dir klar, oder?

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Die (fern)mündliche Auskunft des Jobcenters ist wertlos.

Bei einem Minijob hast Du aktuell noch einen Freibetrag von bis zu 170 € mtl., und aktuell noch bis zu 280 € mtl. werden angerechnet.

Ab Oktober wird sich das aufgrund der Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Minijobs geringfügig verbessern und ab 2023 evtl. noch mal.

Klingt eher nach ALG2 (Hartz IV) als nach Unterhalt.

Zum Thema: Von deinem Geld wird dir natürlich kein Cent weggenommen, über den Freibeträgen gibt es dann einfach entsprechend weniger ALG2. Das hast du jetzt bemerkt.

Siehe hier: https://buergerratgeber.de/hinzuverdienst/

Schau mal da nach, ob die Berechnung so stimmt.

huhu,

du hast das einfach falsch verstanden. Du kannst 100€ dazuverdienen ohne das dir davon etwas angerechnet wird, alles darüber hinaus wird dir angerechnet (80% von deinem Einkommen bis zu 1000€ und danach 90% bis zu 1200€), das heißt du bekommst nur 20% davon was bei dir 170€ sind.

Grüße Anna


isomatte  26.07.2022, 18:33

Eine Anrechnung von 80 % über den 100 Euro Grundfreibetrag kann es nur dann geben, wenn man nur einen Minijob hat und Brutto gleich Netto ausgezahlt bekommen würde.

Denn lässt man sich vorher nicht auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der Zuzahlung zur RV - befreien, bekäme man ja weniger als das Brutto ausgezahlt.

Außerdem kann man bei über 400 Euro Bruttoeinkommen erhöhte notwendige und nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen über 70 Euro pro Monat zusätzlich in Abzug bringen, was dann wiederum das anrechenbare Erwerbseinkommen verringern würde.

Ist es kein Minijob mehr, dann kann es gar keine Anrechnung von 90 % geben, weil die Freibeträge aus dem Bruttoeinkommen ermittelt werden und dann theoretisch vom Netto in Abzug gebracht werden.

Deshalb sollte man dann nicht von einer Anrechnung von 80 % bzw. 90 % sondern von einem Freibetrag von 20 % bzw.dann 10 % sprechen.

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