Unterhalt während dem FSJ?
Hallo, ich bin 20 Jahre alt und mache nach meinem Abitur ein Jahr lang ein FSJ in einem Sportverein, wo ich ein bisschen (420€) was verdiene.
Mein Eltern sind geschieden (ich lebe bei meiner Mutter) und mein Vater hat einen Rechtsanwalt kontaktiert und jetzt ist Post angekommen, wo mir erklärt wird, dass ich keinen Anspruch auf Unterhalt habe. Jedoch finde ich diesbezüglich widersprüchliche Informationen im Internet.
Meine Frage: Muss mir mein Vater während dem FSJ Unterhalt zahlen und wenn nein, habe ich nach dem FSJ im Studium wieder Anspruch auf Unterhalt?
3 Antworten
Deine evtl. Unterhaltsansprüche musst Du bei beiden Elternteilen ab dem 18 Lebensjahr selber geltend machen, ein Anspruch auf Kindergeld besteht hier ja auch und das wird voll auf den Unterhalt angerechnet und dein sogenanntes Taschengeld bis auf einen gewissen Freibetrag auch.
Würde das FSJ - für deine spätere Ausbildung notwendig sein bzw. hilfreich für diese sein, dann könnte sicher ein Anspruch bestehen, aber da sind sich die Familiengerichte nicht wirklich einig.
Da wirst Du dir schon selber einen Anwalt suchen müssen, oder solange Du noch keine 21 bist, könntest Du dich noch hilfreich ans Jugendamt wenden, die könnten dir ggf.auch sagen ob sich eine Klage lohnt oder nicht.
Wenn ja, könntest Du versuchen beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt zu bekommen, da könntest Du dir dann einen Anwalt für Familienrecht suchen und müsstest dann da nur um die 20 € insgesamt zahlen und der würde dann für dich tätig werden.
Auf Jeden Fall bekommst Du Kindergeld
Hat meine Tochter auch bekommen
Trotz FSJ
Die Rechtsprechung hadert noch ein wenig mit solchen Fällen. Das OLG Frankfurt hat einem Unterhaltsberechtigten Unterhalt zugesprochen. Allerdings war er da auch noch 17.
https://openjur.de/u/974273.html
Das OLG Celle sah das generell anders und sprach Unterhalt zu:
https://openjur.de/u/327301.html
Der BGH hat wohl noch nicht abschließend darüber befunden.
Allerdings hast du ja auch Einkommen plus dem Kindergeld. Wobei es am ende natürlich auch auf die Leistungsfähigkeit beider Elternteile ankommt und darauf, ob vorrangige Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen sind.
Wurde denn der Unterhalt schon berechnet wenn dir was zustehen würde? Und wie hoch wäre da der Haftungsanteil des Vaters?
Das FSJ ist irgendwie in Verbindung zu bringen mit deinen späteren Ausbildungswünschen oder dient es dann doch eher dem "Zeitvertreib"?
Im Studium hast du generell wieder Anspruch gegen beide Elternteile. Vorrangig wäre allerdings ein BAföG Antrag zu stellen.