Bekomme ich wieder Unterhalt wen ich nach dem FSJ ein Fachabitur mache?

2 Antworten

Ab 18 sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Leistungsfähigkeit gegeben ist.

Du solltest dich ans Jugendamt wenden, die mit Rat und Tat zur Seite stehen bis 21.

Bis zu deinem 18.ten Geburtstag zahlt deine Mutter an deinen Vater. Danach wird sie die Zahlungen erstmal einstellen, denn es muss eine Neuberechnung vorgenommen werden.

Etwas unklar ist allerdings, warum du nicht gleich dein Fachabi machst. Wird das FSJ zwingend benötigt? Aber wie dem auch sei: dein Unterhaltsanspruch wird deswegen nicht verfallen, wenn du über Umwege zum Fachabi kommst, da du ja bislang auch noch keine Erstausbildung abgeschlossen hast.

Auch beim FSJ wird Unterhalt ggf. zu zahlen sein:

Ähnlich hatte bereits das OLG Celle argumentiert, das einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt  auch für den Fall bejahte, dass das  FSJ keine zwingende Voraussetzung für den weiteren Ausbildungsweg ist (OLG Celle, Beschluss v. 6.10.2011,10 WF 300/11)...
...Der Senat des OLG Frankfurt betonte, dass die Unterhaltsverpflichtung während der Ableistung eines FSJ nicht pauschal sondern immer im Rahmen einer  Bewertung der Gesamtumstände des Einzelfalls erfolgen müsse. Ob eine Volljährigkeit bei Beginn des sozialen Jahres zu einer anderen Entscheidung geführt hätte, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Im Hinblick auf die bisher immer noch nicht einheitliche Rechtsprechung zu diesem Problemkreis hat das OLG die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.
(OLG Frankfurt, Beschluss v. 4.4.2018, 2 UF 135/17).

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhaltsanspruch-besteht-jetzt-oft-auch-waehrend-einem-fsj_220_450720.html

Kindergeld wird ab 18 übrigens voll angerechnet und das Einkommen des FSJ bis auf eine Pauschale (wird ähnlich bewertet wie bei einer Berufsausbildung) in Höhe von 100 Euro Abzug ebenfalls.

Nur solltest du auch mit beiden Elternteilen über den gewünschten Werdegang sprechen.

Die Fragen sind also zu klären, ob im FSJ Unterhalt zu zahlen wäre und ob die Eltern leistungsfähig sind (ihr Selbstbehalt liegt bei je 1650 Euro bereinigtem Netto), warum das FSJ jetzt überhaupt "dazwischen" geschoben wird, was nach der Schule für eine Ausbildung angestrebt wird (Studium? Vorrangig wäre dann BAföG zu beantragen) und wie hoch der Haftungsanteil je Elternteil wäre.

Einen Unterhaltstitel gibt es nicht? Der wäre dann abzuändern!

Und warte nun nicht zu lange! Denn es kann gut sein, dass deine Mutter die Unterhaltszahlungen punktgenau zu deinem 18.te Geburtstag einstellt. Ab dann geht der Unterhalt von ihr (sollte sie zahlen können und müssen) übrigens auf dein Konto. Es sei denn, du wünschst es anders.

Dein Vater wird dir seinen Anteil dann wohl in Form von Kost und Logis anbieten.

Du sollest dich also kurzfristig mit ihr in Verbindung setzen, ihr sagen, dass das Jugendamt für dich eine Neuberechnung durchführen wird und ihr deinen Werdegang aufzeigen.

Im übrigen wird das Jugendamt dann die Einkommensnachweise beider Elternteile abfordern. Und deine Eltern sind berechtigt die Einkommensbelege des jeweils Anderen einzusehen. Sie müssen ja schließlich nachrechnen können...

Für das FSJ ist dann der Vertrag vorzulegen und für die Schule nachher eine halbjährliche Schulbescheinigung, als auch die Halbjahres und Jahreszeugnisse.

Unter Umständen besteht ggf.sogar in einem freiwilligen Dienst wie einen FSJ - Anspruch auf Unterhalt ab der Vollendung des 18 Lebensjahres, wenn Du darin auf eine zukünftige Ausbildung vorbereitet wirst.

Aber auf jeden Fall danach wieder, wenn Du eine schulische Ausbildung machst und dazu gehört auch das Abitur.

Solange Du also noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, steht dir dann bei Leistungsfähigkeit auch wieder Unterhalt zu.

Nur musst Du ab 18 deine Ansprüche dann selber geltend machen und das bei beiden Elternteilen, der Unterhalt muss dann also neu berechnet werden.