Unter welchen Umständen darf die Polizei mein Zimmer durchsuchen?

5 Antworten

Betreten ist in den POLG der Länder geregelt, die Durchsuchung in der StPO. Such dir was aus.

Ansonsten verhindert ein rechtschaffener Lebenslauf solche Besuche.

Mit beschluss

Oder dringenden tatverdacht


HansHans355  09.01.2021, 13:22

Dringender Tatverdacht reicht nicht. Es muss akute Gefahr im Verzug sein, wenn sie ohne richterlichen Beschluss rein gehen.

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Wenn es einen begründeten Verdacht gibt und Verdunklungsgefahr. Solltest Du befürchten, dass genau das passiert, wirst Du wohl wissen warum, oder?

Wenn sie einen Grund haben, die eine Durchsuchung rechtfertigen.

Wenn sie einen Durchsuchungsbefehl haben oder du es erlaubst.

Ausnahme ist "Gefahr im Verzug" was leider oft missbraucht wird, eigentlich aber nur unter den o.g. Umständen.