Unter welchen Umständen darf die Polizei mein Zimmer durchsuchen?
(Siehe oben)
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Betreten ist in den POLG der Länder geregelt, die Durchsuchung in der StPO. Such dir was aus.
Ansonsten verhindert ein rechtschaffener Lebenslauf solche Besuche.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NillSxH/1650887751040_nmmslarge__0_0_712_712_4880f1513bee3d5c5f29adb9d21743d7.jpg?v=1650887751000)
Mit beschluss
Oder dringenden tatverdacht
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NillSxH/1650887751040_nmmslarge__0_0_712_712_4880f1513bee3d5c5f29adb9d21743d7.jpg?v=1650887751000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FermiParadox/1610116853933_nmmslarge__264_252_386_386_91dc87c7ff8a86b650dc860e03b19e81.jpg?v=1610116854000)
Wenn es einen begründeten Verdacht gibt und Verdunklungsgefahr. Solltest Du befürchten, dass genau das passiert, wirst Du wohl wissen warum, oder?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Wenn sie einen Grund haben, die eine Durchsuchung rechtfertigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/VollderOtto/1605607168563_nmmslarge__21_3_167_167_3cbe7e97b34fb44ac50a2f5186f35f97.jpg?v=1605607171000)
Wenn sie einen Durchsuchungsbefehl haben oder du es erlaubst.
Ausnahme ist "Gefahr im Verzug" was leider oft missbraucht wird, eigentlich aber nur unter den o.g. Umständen.
Dringender Tatverdacht reicht nicht. Es muss akute Gefahr im Verzug sein, wenn sie ohne richterlichen Beschluss rein gehen.