Unter 16 in alleine in anderes Bundesland?

5 Antworten

Klar dürft ihr. Den Zugbegleitern, Kontrolleuren oder dem Unternehmen DB an sich ist es davon abgesehen völlig egal ob ihr alleine irgendwo hin fahrt, Hauptsache ihr habt eine Fahrkarte und die Bahn bekommt ihr Geld. Online Tickets gehen nicht, weil dort durch Nutzung stornierter Tickets Missbrauch möglich ist und um dies im Nachhinein einklagen zu können, muss man eben dort volljährig sein. Am Automaten oder im Reisezentrum ist dies nicht möglich, da dieses Ticket im Falle einer Stornierung als Original zurückgegeben werden müsste. Daher könnt ihr euch dort ohne Probleme Fahrkarten besorgen.

Doch, reisen darfst du, aber die Online-Buchung von Fahrkarten für alleinreisende Kinder ist auf bahn.de nur mit Postversand möglich, und dafür ist die Zeit jetzt vermutlich schon zu knapp.

Lass mich raten, du wolltest die Tickets online kaufen?
Das ist nicht möglich, siehe unten.

Beim Schalter oder Automat (beim Automat nicht ganz sicher) bekommst du die Tickets.


Für Kinder, die alleine reisen, ist eine separate Buchung notwendig. Die Buchung eines Online-Tickets für Kinder ohne Begleitung ist nicht möglich. Fahrkarten für Kinder können mit Postversand gebucht werden. Ist die Bestellfrist für Fahrkarten per Post abgelaufen, können nur Sitzplatzreservierungen gebucht werden.

http://www.bahn.de/p/view/angebot/preis/familienrabatt.shtml

gehe zum Schalter oder Automaten 

Du darfst unter 18 nur dahin fahren, wo es dir deine Eltern erlauben. Wenn sie dir sagen, du fährst da nicht hin, fährst du auch mit 17 da nicht hin.

Dass die Bahn dich nicht die Tickets hat kaufen lassen, liegt wohl eher an der beschränkten Geschäftsfähigkeit, das Bundesland spielt hierbei keine Rolle.


leoll  12.04.2016, 20:33

Kompletter Quatsch. Ab 15 ist man bei der Bahn erwachsen. Ab da kann man auch Onlinetickets kaufen.

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amdphenomiix6  12.04.2016, 20:39
@leoll

Die Bahn stellt sich also über geltendes Gesetz? Nur weil man ab 15 Tickets für Erwachsene kaufen muss, ist man noch lange nicht volljährig.

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