Bist du nur für einen Auftraggeber tätig handelst du scheinselbständig.
Du stehst in keinem Vertragsverhältnis mit dem Hotel. Deine Eltern sollten aber natürlich Bescheid wissen
Meistens ist der Buchungscode alphanumerisch und sechsstellig. Welche Airline fliegst du? Welche Strecke?
Als Statuskunde bekommst du manchmal Geschenke. Ich habe kürzlich z.B. einen elektronischen Gepäck-Tag geschickt bekommen.
Ja, aber nur im Handgepäck. In China könnte es Probleme geben, allerdings gehen kleinere Powerbanks um die 10.000 mAh noch problemlos mit,
Für manche Jobs gibt es (aufgrund der Einreisebeschränkungen) eine Beschränkung auf die EU28+CH. Informiere dich am besten bei der zuständigen Stelle, ob das auf deine Stelle zutrifft.
Technisch gesehen - gar nichts. Heute beeinträchtigt das die Gerätschaften nicht mehr grundsätzlich. In vielen Flugzeugen sind WLAN-Router und manchmal sogar GSM-Module verbaut, sodass man sein Handy auch an Bord nutzen kann. Du solltest dein Roaming aber unbedingt deaktivieren, sonst wird es teuer.
Es schmerzt und blutet. Zusätzlich könnte es zur Narbenbildung kommen. Nicht sehr toll
Man kann unter 18 (ab 7) selbständig "Sachen kaufen", solange es sich im Rahmen des "Taschengeld" bewegt (etwas ungenau formuliert, aber ein FlixBus-Ticket gehört sicher dazu).
Es gibt entweder Shuttlebusse der Fraport beim Bahnhof oder aber den SkyTrain (oder so ähnlich), ein Zug. Einfach dafür ins T1 hinein gehen und der Beschilderung zu T2 folgen, so kommt ihr automatisch zum Bahnhof und ins T2. Ich würde ab Betreten des Terminals ca 15 Minuten einplanen.
Das ist, wie bei Fliugpreisen, ein Glückkspiel. Grundregel: je früher, desto besser
- Ein Umtauschrecht ist freiwillig.
- Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen zu.
- Grundsätzlich muss der Händler die Ware zurück nehmen. Auch, wenn sie benutzt wurde und geöffnet ist.
- Gem. §312g II Nr. 3 sind jedoch versiegelte Hygieneartikel davon ausgenommen.
- Das Produkt hätte also auf jeden Fall versiegelt sein müssen (eine bloße öffenbare Verpackung reicht nicht aus, zudem muss mit dem Siegel der Hinweis auf das Erlöschen des Widerrufsrecht einhergehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2010, Az.: 4 U 212/09).
- Der Händler könnte aber Wertersatz verlangen.
Den Flug gibt es. Das Ganze nennt sich Codeshare.
Beispiel: AirCanada fliegt von Montreal nach London, würde aber gerne Tickets bis Stuttgart verkaufen, da eine Nachfrage besteht.
Germanwings bedient diese Strecke unter der Flugnummer 4U 1234. Air Canada "kauft" sich nun die Berechtigung, Tickets für den Flug zu kaufen. Damit erhält der Flug die zusätzliche Nummer AC 5678.
Genauso verhält es sich mit deinem Flug: Du fliegst morgen nicht mit Etihad, sondern mit AirBerlin.
Vergiss die AGB der Airline, diese verstößt gegen die Inhaltskontrolle.
Mindestens erhältst du im Falle einer Stornierung sämtliche Steuern, Gebühren und Zuschläge zurück (auch den nat. Zuschlag, anders, als die LH vorgibt). Zudem darf hierfür keine Bearbeitungsgebühr veranschlagt werden.
Ferner wird von vielen (u.a. auch vielen Gerichten) die Ansicht vertreten, dass du 95% des Preises zurück erhältst. Das ergibt sich aus deinem gesetzl. Kündigungsrecht. Die Airline muss die ersparten Aufwendungen nachweisen (also, dass sie kein Ticket weiterverkaufen konnte). Diese Kalkulation ist von der Beweisführung her sehr kompliziert und daher hat man auch mit dieser Forderung meist Aussicht auf Erfolg.
Deinem Nickname nach zu urteilen schätze ich, du bist 20 oder 21. Dann solltest du so viel schlussfolgern können, als dass du dir die Antwort erschließen können.
Wie immer: Kommt drauf an. Als Australier kann ich dir sagen: Diese Lisas, die in Australien backpacken sind entweder nur unter ihrer Gruppe oder versuchen sich Australier zu schnappen, was viele meiner Freunde und Verwandte übrigens ausnutzen. Tendenziell ist die Wahrscheinlichkeit also hoch.
Soweit ich weiß, musst du einmal in Würzburg und dann einmal in Nürnberg umsteigen. Schau einfach auf bahn.de nach einer Verbindung ("nur Nahverkehr" auswählen).
Gestattet ist es, allerdings nicht in der Form, in der du es mitnehmen möchtest.
Die Behältnisse müssen in einen, max. 1l großen, verschließbaren Zip-Beutel getan werden.
Wenn die Flat eine Laufzeit von länger als einem Monat hat, würde ich sie umgehend widerrufen.
Du musst Roaming aktivieren, sonst ist der Empfang blockiert.
Die Frage ist an welchem der 6 Londoner Airports ihr landet (LHR, Southend, City, Gatwick, Standsted oder Luton).
Da es Ryanair ist, denke ich, ihr landet in Stansted oder LTN. Die Zeit klingt realistisch. Plant Zeit für die Einreise ein, da das vereinigte Königreich nicht im Schengen-Raum ist. Ich weiß nicht, ob es an den beiden Flughäfen E-Terminals gibt. Wenn ja, dann könnt ihr euch mit einem Reisepass viel Zeit sparen.
Das hängt von der Airline, der Strecke und dem Flughafen ab. Teilweise musst du gar keinen Pass oder Ausweis zeigen.