Unsere Nachbarn haben Rasenkantensteine gesetzt und den Maschendrahtzaun auf der uns zugewandten Seite?

4 Antworten

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Wenn die 5-Jahresfrist noch nicht verstrichen ist, dann  könnt ihr  den Nachbarn auffordern (Einschreiben mit Rückschein) die Bäume   zu beseitigen bzw. nur auf eine gewisse Höhe wachsen zu lassen. ( Bei mir hatte  der Nachbar Bäume, die bis zu 10 Meter hoch werden können,    knapp vor  die  Grundstückgrenze gepflanzt und in x-Jahren wäre mein Haus nur noch im Schatten gestanden und das Dach bemoost. Er wollte mich zunächst für blöd verkaufen. Ein anwaltschaftliches Schreiben hat für spürbare Abhilfe geschaffen und er ist jetzt recht freundlich).

Bei Grenzaktionen wäre optimal, wenn beide Seiten vorher darüber reden. Wenn dein Nachbar mit diesen Aktionen dich einfach vor Tatsachen gestellt hat und Aktionen auf Deinem Bereich durchgeführt hat, dann ist das nicht rechtens.   

Holt euch anwaltlichen Rat. Die kompetentesten dafür sind bei Haus- und Grundstückvereinen zu finden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

verstehe ich es richtig, das

  • Ihr Rasen habt
  • die Nachbarn keinen
  • und daher Euren Rasen mit Kantensteinen abgrenzen
  • dazu einen Zaun
  • hinter dem ein Hund bellt und Euch stört...

dann ist der Grasrand zw. Zaun und Kante ja sein Problem - hat er sich beschwert?

ich würde mir vom Nachbarhund auch nicht verbieten lassen, den eigenen Garten zu nutzen... - der Hund unserer Nachbarn kläfft mich auch an und wenn er sich nicht von selbst beruhigt (weils ihn selber langweilt und/oder ich in mit seinem Namen anspreche) pfeifen die ihn meist selbst zurück ohne dass ich was sagen muss...

= wehret den Anfängen, laßt Euch da nicht anmachen (weder vom Hund noch vom Nachbarn, falls dem so wäre) ...

und wenn Euch die Haufen an der Grenze stören, sprecht es an...

schlimstenfalls: macht selber nen Sichtschutz hin...

und zu den Bäumen: besorgt Euch das Nachbarschaftsgesetz Eures Bundeslandes bzw. fragt bei der Gemeinde an; nach BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/910.html) isses so geregelt: Frist setzen zum abschneiden (besser im Herbst oder zeitigen Frühjahr - in BaWü z. B. "nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September"), sagen wir 2 Wochen oder 4 Wochen, dann darfste selbst abschneiden was über die Grenze geht und Euch wirklich stört... = oder Ihr seid Eurerseits froh um den Sichtschutz :-))

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Krebir 
Beitragsersteller
 24.07.2018, 17:20

Vielen Dank, beim Zaun ist es so, dass der Maschendrahtzaun in unsere Richtung gespannt ist und das bodentief. Deshalb wächst unser Rasen rein und unsere Seite sieht bescheiden aus.

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myotis  24.07.2018, 18:06
@Krebir

habs immer noch nicht kapiert, vllt. ist es heute zu heiß... = hast Du ein Bild?

Du sagst Ihr mäht, es geht aber nicht bis hin = also Ihr Rasen, die Nachbarn Zaun/Steine/kein Rasen, oder? = dann soll doch Euer Rasen in denen ihre Steine wachsen, müssen die halt pflegen oder auch nicht...

Alles ab Zaun ist doch nimmer Euer, oder? dann siehts dort halt bescheiden aus :-)

wenn Dich der Abschluss stört, müsstet Du selbst eine Reihe Randsteine setzen, aber warum den Aufwand... ("kein Nobelgrunstück")?

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Fragt beim ordnungsamt nach ob ihr Verhalten rechtens ist

erkundigt euch beim ordnungsamt


Krebir 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 12:33

Die Frau arbeitet beim Amt. Ich denke dort wird zu Ihren Gunsten entschieden

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WAYKOW  23.07.2018, 12:40
@Krebir

-in der Regel wird nach Recht entschieden.

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