Ungewolltes Paket bekommen

3 Antworten

Vielleicht beantwortet folgendes deine Frage:

§ 241 a BGB.

Erhält ein Verbraucher unbestellte Ware zugesandt, kommt weder durch bloßes Schweigen noch durch Ingebrauchnahme der Ware ein Vertrag zustande. Verbraucher können die Ware also nach Belieben benutzen oder vernichten. Sie sind weder zur Aufbewahrung noch zur Rücksendung verpflichtet. Der Unternehmer hat keinerlei Schadensersatzansprüche.

Hey,

also ich würde bei dieser Firma anrufen (übers Internet bekommst du sicherlich die Nummer heraus), dann erklärst du denen das. Oder frag einfach mal in deiner NAchbarschaft herum, vielleicht gehört das einem von denen. Wie soll man dir denn Geld abknöpfen??? Wenn du eine Rechnung bekommst, dann musst du ebenfalls mit dem Unternehmen in Kontakt treten.

glg

Hallo,

solange der Postbote kein Geld wollte, dann nicht. Ist es denn an dich adressiert? Wende dich doch mal an die Firma und sprech das mit denen ab. Solange niemand deine Kontodaten hat, passiert auch nichts.

Falls doch; Datenmissbrauch!