Ungewohlter Deckackt Hund?

1 Antwort

Sehe da rechtlich kein großes Problem.

Der Nachbar hat die Aufsichtspflicht für seine Hündin verletzt und daher alle Konsequenzen zu tragen. Ob "ungewohlt" oder vielmehr "ungewollt".

Wohl haben sich wenigstens Eure Hunde beim Deck-Akt gefühlt. Gewollt hat das freilich keiner der beiden Hundehalter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung