Ungerechtfertige Anwaltsrechnung anfechten?
Hallo,
nur mal hypothetisch.
man stünde aktuell vor einem Problem bei dem man Rat suche.
Ein Anwalt würde zur Prüfung eines Aufhebunsvertrages beauftragt, um dort die Formalitäten zu prüfen.
Man wäre in der Annahme, dass die Deckungszusage über x € der Versicherung dazu genügen würde.
Der Anwalt teile nicht mit, dass darüber hinaus Kosten entstehen.
Das wäre so geregelt, was auch stimmt, aber wohl nicht in diesem Kontext und man hätte ja auch nicht gefragt.
Jetzt hätte man versucht darüber zu informieren und hätte herausgefunden, dass es offenbar anders lautende Vorschriften geben würde die in diesem speziellen Kontext dazu geführt hätten, das man h hätte informieren müssen.
Man bäte seine Versicherung um Klärung.
Diese hätte sich nun einem angenommen und mitgeteilt,
dass man das nicht einschätzen könne, da man Laie sei.
Auf die Argumentation, dass es dort Vorschriften gäbe,
ginge man nicht ein.
Man solle es als Lehrgeld verstehen.
Jetzt stünde man da und wüsste nicht was man tun soll, man fühle sich nicht in seinen Interesse beraten.
P.S: Wenn ein Anwalt eine Rechnung rechtfertigen muss, man aber sein Mandant wär - steht das dann im Konflikt?
1 Antwort
Hast du eine Honorarvereinbarung unterschrieben?
Ansonsten darf gerne auf § 612 BGB verwiesen werden. Der für Dienstverträge aller Art gilt, um gleich mal einen beliebten Einwand vorweg zu nehmen.
Nein ein Honorar wurde nicht vereinbart und ich war im Glauben, dass die Deckungszusage reichen würde.
Ich fand Vorschriften hierzu im Internet, die darauf aufmerksam machen, dass man mir das in diesem Fall hätte mitteilen müssen.