Ungerechtfertige Anwaltsrechnung anfechten?

1 Antwort

Hast du eine Honorarvereinbarung unterschrieben?

Ansonsten darf gerne auf § 612 BGB verwiesen werden. Der für Dienstverträge aller Art gilt, um gleich mal einen beliebten Einwand vorweg zu nehmen.


guteantwort802 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 18:24

Nein ein Honorar wurde nicht vereinbart und ich war im Glauben, dass die Deckungszusage reichen würde.
Ich fand Vorschriften hierzu im Internet, die darauf aufmerksam machen, dass man mir das in diesem Fall hätte mitteilen müssen.

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