Unfall einer Kundin nicht gemeldet Konsequenzen?

4 Antworten

Dass Du es hättest melden müssen, ist nur eine firmeninterne Anweisung.

Strafrechtlich hast Du nichts zu befürchten. Dahingehend warst Du zu nichts verpflichtet, außer Hilfeleistung und die war nicht nötig, wenn sie sagt, es ginge ihr gut.

Hallo,

ich wüsste nicht, was man hier hätte melden sollen... wenn jemand stolpert, keine offensichtliche Verletzung hat und selbst mitteilt, dass es ihr gut ging, dann ist der Fall erledigt.

Das kann keine Konsequenzen haben - schon gar nicht strafrechtlich. Dazu hättest du ihr schon ein Bein stellen müssen.

LG, Chris

So ein Blödsinn Sie hat durch den Unfall selbst schuld.Du bist nur zur erste Hilfe verpflichtet das hast du getan.

Sie hat gesagt Ihr geht es gut Sie braucht keine Hilfe mehr damit ist die erste Hilfe erledigt.

So was muss der Marktleitung nicht gemeldet werden da es sich um keinen Arbeitsunfall handelt.

Außerdem hätte die Marktleitung dich bei der Einstellung eine Sicherheitsunterweisung unterziehen müssen.


Sportfitness  09.08.2024, 15:49

Ein Arbeitsunfall liegt nur bei eigenen Personal vor und nicht bei Unfällen bei Kunden.

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Was sollte man dir vorwerfen? Sie ist gestolpert und du hast ihr geholfen? Wieso sollte der Markt oder du dafür haften.

Es hat ja niemand etwas falsch gemacht, außer dass die Frau nicht aufgepasst hat.