Unfall einer Kundin nicht gemeldet Konsequenzen?
Hallo,
Ich arbeite neben dem Studium als Aushilfe im Einzelhandel. Vor meinen Augen trat eine ältere Kundin einen Schritt zurück und stolperte. Ich konnte sie noch einigermaßen auffangen, aber sie lag schon fast am Boden. Ich konnte ihr aufhelfen und sie versicherte mir nach mehrmaliger Nachfrage, dass es ihr gut gehe. Nun kam ein Anruf ihres Mannes, dass es ihr doch nicht so gut ginge, aber ich sehr freundlich gewesen sei und sie nicht wolle, dass ich Ärger bekäme. Von der Marktleitung wurde mir mitgeteilt, dass ich das hätte melden sollen. Im Nachhinein macht das natürlich Sinn, aber etwas schockiert war ich zu dem Zeitpunkt schon, und hatte mich vergewissert, dass es der Frau gut geht. Man meint, dass es für mich höchstwahrscheinlich keine Konsequenzen hätte, und dass der Markt dafür aufkommen würde. Für die Frau wird es keine gesundheitlichen Konsequenzen haben. Aber die Kollegen haben mir nicht eindeutig versichert, dass es für mich rechtliche Konsequenzen haben könnte. Eine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis kann ich mir nicht leisten. Könnte es dazu kommen, oder nur dann, wenn es aus Vorsatz geschehen wäre? Wie gesagt, für die Frau wird es gottseidank keine gesundheitlichen Konsequenzen haben.
4 Antworten
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Dass Du es hättest melden müssen, ist nur eine firmeninterne Anweisung.
Strafrechtlich hast Du nichts zu befürchten. Dahingehend warst Du zu nichts verpflichtet, außer Hilfeleistung und die war nicht nötig, wenn sie sagt, es ginge ihr gut.
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Hallo,
ich wüsste nicht, was man hier hätte melden sollen... wenn jemand stolpert, keine offensichtliche Verletzung hat und selbst mitteilt, dass es ihr gut ging, dann ist der Fall erledigt.
Das kann keine Konsequenzen haben - schon gar nicht strafrechtlich. Dazu hättest du ihr schon ein Bein stellen müssen.
LG, Chris
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So ein Blödsinn Sie hat durch den Unfall selbst schuld.Du bist nur zur erste Hilfe verpflichtet das hast du getan.
Sie hat gesagt Ihr geht es gut Sie braucht keine Hilfe mehr damit ist die erste Hilfe erledigt.
So was muss der Marktleitung nicht gemeldet werden da es sich um keinen Arbeitsunfall handelt.
Außerdem hätte die Marktleitung dich bei der Einstellung eine Sicherheitsunterweisung unterziehen müssen.
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Ein Arbeitsunfall liegt nur bei eigenen Personal vor und nicht bei Unfällen bei Kunden.
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Was sollte man dir vorwerfen? Sie ist gestolpert und du hast ihr geholfen? Wieso sollte der Markt oder du dafür haften.
Es hat ja niemand etwas falsch gemacht, außer dass die Frau nicht aufgepasst hat.