Unentschuldigtes Fehlen in der Schule: Habe 6 bekommen… darf sie das?
Hey also ich habe vor letztens im Unterricht gefehlt, meine mom hat mich morgens krankgemeldet um der Schule mitzuteilen das ich an Unterricht nicht teilnehmen werde… Als ich dann am wieder In die Schule gegangen bin wurde mir nicht gesagt das wir eine Ex geschrieben haben…. Nun kam heute meine Lehrerin zu mir und meinte das ich unentschuldigt an dem Tag gefehlt habe, ich habe ihr dann erzählt das meine Mama mich doch krankgemeldet hatte, sie meinte aber das das nicht reicht sondern das ich einen weitern Zettel ( entschuldigung) mitbringen muss wenn ich wieder komme. ( bin noch nicht so lange auf der Schule) somit meinte sie das ich eine 6 bekomme da ich unentschuldigt gefehlt habe an einem Tag wo wir einen Leistungsnachweis hatten…
jetzt meine Frage… darf sie das denn????
ich meine ich wusste von der Ex nichts und in dem Geheft welches ich bekommen habe, indem paar Infos über die Schule und Entschuldigungsmodalität stehen, steht nur das wenn wir einen angekündigten leistungsnachweis haben das ich dann eine 6 bekomme bei unentschuldigtem fehlen…
aber diese EX war NICHT angekündigt, ich bedanke mich schonmal im Vorraus über eure antworten <3
8 Antworten
Eine schriftliche Entschuldigung ist immer notwendig. Da Du keine hast, ist es ein unentschuldigter Fehltag und damit ist auch die 6 gerechtfertigt, schließlich hast Du unentschuldigt gefehlt.
Deine Lehrerin hat in sofern recht dass ein SCHRIFTLICHER Nachweis (also Entscunuldingung deiner Mutter MIT deren Unterschrift) erbracht werden muss. Eine telefonische Entschuldiung reicht nicht.
An Tagen mit Leistungsnachweis ist in der Regel zwar ein Attest erforderlich. Allerdings gilt das dann nur für Schulaufgaben (bekannte Termine). Bei einer unangekündigten Ex kann man ja nichts dafür, nachträglich zum Arzt brächte auch nichts, der schreibt nämlich nicht rückwirkend krank.
Sobald du also eine schriftliche Entschuldung bringst sollte auch die 6 wieder vom Tisch sein, sonst sollten sich deine Eltern an den Rektor wenden
ja, sie darf das, wenn du diesen Abwesenheitszettel nicht ablieferst.
Also zunächst mal war es richtig, daß ihr angefufen habt. Aber das reicht üblicherweise nicht aus.
Alles was du machen mußt ist diesen Zettel zeitnah auszufüllen und abzugeben. Dann gibt es auch keine 6 wegen unentschuldigt.
Wahrscheinlich kannst du nichts machen, weil die Regeln nun einmal so sind.
Es ist eigentlich an jeder Schule so, dass man zwar am Fehltag anrufen soll, dass man dann aber diesen Tag auch schriftlich entschuldigen muss. Normalerweise ist das den Schülern bekannt. Hast du denn das erste Mal in deiner Schulzeit gefehlt?
Vielleicht könnten sich deine Eltern ja noch einmal mit der Schulleitung in Verbindung setzen. Trotzdem: Es sind die Regeln der Schule und nicht die dieser bestimmten Lehrerin. Sie hält sich nur an die Regeln.
Eine schriftliche Entschuldigung ist immer fällig. Schliesslich kann ja jeder für Dich anrufen und die Schule weiss nicht, ob es Deine Mutter war. Das war bei Deiner vorherigen Schule sicherlich auch nicht anders.