Unentschuldigtes Fehlen in der Schule: Habe 6 bekommen… darf sie das?

8 Antworten

Eine schriftliche Entschuldigung ist immer notwendig. Da Du keine hast, ist es ein unentschuldigter Fehltag und damit ist auch die 6 gerechtfertigt, schließlich hast Du unentschuldigt gefehlt.

Deine Lehrerin hat in sofern recht dass ein SCHRIFTLICHER Nachweis (also Entscunuldingung deiner Mutter MIT deren Unterschrift) erbracht werden muss. Eine telefonische Entschuldiung reicht nicht.

An Tagen mit Leistungsnachweis ist in der Regel zwar ein Attest erforderlich. Allerdings gilt das dann nur für Schulaufgaben (bekannte Termine). Bei einer unangekündigten Ex kann man ja nichts dafür, nachträglich zum Arzt brächte auch nichts, der schreibt nämlich nicht rückwirkend krank.

Sobald du also eine schriftliche Entschuldung bringst sollte auch die 6 wieder vom Tisch sein, sonst sollten sich deine Eltern an den Rektor wenden

ja, sie darf das, wenn du diesen Abwesenheitszettel nicht ablieferst.

Also zunächst mal war es richtig, daß ihr angefufen habt. Aber das reicht üblicherweise nicht aus.

Alles was du machen mußt ist diesen Zettel zeitnah auszufüllen und abzugeben. Dann gibt es auch keine 6 wegen unentschuldigt.

Wahrscheinlich kannst du nichts machen, weil die Regeln nun einmal so sind.

Es ist eigentlich an jeder Schule so, dass man zwar am Fehltag anrufen soll, dass man dann aber diesen Tag auch schriftlich entschuldigen muss. Normalerweise ist das den Schülern bekannt. Hast du denn das erste Mal in deiner Schulzeit gefehlt?

Vielleicht könnten sich deine Eltern ja noch einmal mit der Schulleitung in Verbindung setzen. Trotzdem: Es sind die Regeln der Schule und nicht die dieser bestimmten Lehrerin. Sie hält sich nur an die Regeln.

Eine schriftliche Entschuldigung ist immer fällig. Schliesslich kann ja jeder für Dich anrufen und die Schule weiss nicht, ob es Deine Mutter war. Das war bei Deiner vorherigen Schule sicherlich auch nicht anders.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung