Unberechtigte Strafarbeit?

4 Antworten

Warum hast du dich gemeldet? Hättest du nicht machen sollen. Du hättest so oder so die Strafarbeit geschrieben, und jetzt hast du noch einen sehr schlechten Eindruck beim Lehrer gemacht. Das macht keinen Sinn. Für wen hast du dich "aufgeopfert"? Fürs Kollektiv? Auch das macht keinen Sinn, weil dich doch alle für schuldig halten. Ehrlichkeit hochzuhalten macht vielleicht noch Sinn, aber unehrlich zu sein, wobei die Lüge nur einem selbst schadet und den anderen nicht oder nur indirekt hilft, macht wirklich keinen Sinn. Das hat auch nichts mit Notlüge zu tun, weil es wie gesagt einfach keinen Sinn gibt. Du musst dich bei sowas echt erwachsener verhalten, auf der Arbeit kann man für solche beknackten Aktionen rausgeschmissen werden. Dass man "es gut meinte" oder "jemandem helfen wollte" interessiert in einer regelbasierten Umgebung (Schule, Arbeit) keinen, das ist reine Bürokratie.

Naja, das nur dazu, worüber soll die Strafarbeit denn sein? Übers Papier auf den Boden werfen? In dem Fall würde ich ein paar Sachen rund um die Rolle des Einzelnen beim Schutz der Umwelt schreiben. Vielleicht noch, dass es der Schule schadet, weil es einen unnötigen Auffwand darstellt, den man sich sparen könnte, wenn jeder seinen Müll entsorgen würde.


HBKnusper 
Beitragsersteller
 14.12.2016, 17:44

Es halten mich nicht alle für schuldig die meisten wissen das ich es nicht war.

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HBKnusper 
Beitragsersteller
 14.12.2016, 17:50

Außerdem wäre es unseren Lehrer eh. Er hätte uns alle schreiben lassen da ist es doch besser wenn es nur einer schreiben muss.

Und falls sie jetzt denken das ich dass mache um mein ruf in der Klasse zu verbessern stimmt das auch nicht. Ich habe ein relativ guten ruf in der Klasse. (Ich hab wahrscheinlich mehrere Rechtschreibfehler drinne aber ich hab´s eilig) 

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Angenommen du warst es nicht, wieso hast du dich gemeldet? Eine Kollektivstrafe "wäre ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig."

https://www.google.de/amp/www.123recht.net/Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern-sind-unzulaessig-__a3288__p2.html%3Famphtml%3D1?client=safari

Nach Art. 87 Abs. 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.

Da ich nicht wollte das alle Strafarbeiten schreiben müssen habe ich mich gemeldet (obwohl ich es nicht war).

Hört sich echt ritterlich und edel an. Hat aber trotzdem einen Haken.


HBKnusper 
Beitragsersteller
 14.12.2016, 18:34

Ja aber das passt schon. Wollte nur mal schauen ob ich es mir einfach machen kann aber so wie es aussieht muss ich es selber schreiben. :D

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