Unbehandelte Themen in einer Klausur abfragen?

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Das ist eigentlich nicht zulässig. Wenn man zum Beispiel in Niedersachsen lebt, gilt der folgende Erlass.

RdErl. d. MK v. 22.3.2012 - 33-83201 (SVBl. S. 266), geändert d. RdErl. d. MK v. 9.4.2013 - 33-83201 (SVBl. S. 222)
- VORIS 22410 -

Dort heißt es zum Beispiel:

1. Schriftliche Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen, zu denen auch mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen als gleichwertige Formen gehören. Grundsätzlich ist zwischen bewerteten und nicht bewerteten
schriftlichen Arbeiten zu unterscheiden. Schulformspezifische und fachspezifische Regelungen hierzu sind in den Grundsatzerlassen für die Schulformen und in den Kerncurricula für die einzelnen Fächer enthalten. Bewertete schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, Klausuren) geben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über den Stand des Lernprozesses. Nicht bewertete kurze schriftliche Arbeiten dienen der Übung, dem Erwerb bestimmter Fertigkeiten oder der Feststellung, ob bestimmte Teillernziele einer Unterrichtseinheit bereits erreicht sind.

Viel wichtiger für deine Frage ist aber das Folgende:

2. Bewertete schriftliche Arbeiten müssen aus dem Unterricht erwachsen und in ihrer Art und in ihrem Umfang der Entwicklungsstufe und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler angemessen sein.

Wenn die Arbeiten aus dem Unterricht erwachsen müssen, heißt das für mich, dass die Themen unmittelbar vorher Gegenstand des Unterrichts gewesen sein müssen.

Ob es einen ähnlichen Erlass für dein Bundesland gibt, kann ich nicht sagen. Ich denke mal, ja! Googeln nach "Bundesland" und bewertete schriftliche Arbeiten hat sofort geholfen.

 

sofern es nicht behandelt wurde, ist das eigentlich nicht erlaubt.

Ja na klar, nur weil ihr das Thema nicht im Unterricht nicht besprochen habt, heisst es noch lange nicht das es auch nicht erlaubt sein soll.