Umzug mit Kind - Muss Kind beim Einwohnermeldeamt auch umgemeldet werden?
Wenn man mit seinem Kind 1 Jahr in eine neue Stadt zieht, muss man nur sich selbst ummelden oder auch das Kind?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nordseefan/1444745053_nmmslarge.jpg?v=1444745053000)
Auch das Kind. auch Kinder sind Bürger der BRD. und jeder Bürger braucht eine Meldeadresse.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nordseefan/1444745053_nmmslarge.jpg?v=1444745053000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nordseefan/1444745053_nmmslarge.jpg?v=1444745053000)
Nordseefan
15.10.2021, 20:32
@hermanngustav
Der link da kommt Leider können wir diese seite nicht finden, aber du hast dennoch recht
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
hermanngustav
16.10.2021, 19:03
@Nordseefan
Versteh ich auch nicht, weshalb der Link nicht funktioniert. Wenn man https://www.juracademy.de/kommunalrecht-nrw/kommunalrecht-nrw/2-teil-einwohner-und-buerger.html kopiert und dann eingibt, funktionierts (komischerweise).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dein Vermieter muss dein Kind in die Wohnungsgeberbestätigung eintragen, die du beim Einwohnermeldeamt vorlegen musst
Kinder sind keine Bürger, sondern Einwohner (https://www.juracademy.de/kommunalrecht-nrw/kommunalrecht-nrw/2-teil-einwohner-und-buerger.html). Umgemeldet müssen sie aber dennoch werden.