Umzug aus niedersachsen nach NRW mit pitbull?
Hallo erstmal, Ich denke mal dass Listenhunde und ihre Auflagen oft Thema hier im Forum waren aber ich habe leider nichts passendes gefunden also frag ich einfach mal. Ich bin Besitzer einer Pitbull Hündin und wohne in Niedersachsen. Hier gibt es keine " Kampfhundliste " die ich eh für Schwachsinn halte.. Hier in Niedersachsen muss man lediglich die Sachkundeprüfung bestehen. Jedenfalls steht eventuell ein Umzug nach NRW an und deswegen wollte ich mich vorher informieren. Ist es möglich, meinen Pit mitzunehmen und dort die Auflagen dann zu erfüllen oder wie wird das gehandhabt? Ich hab gelesen, das man nur einen Listenhund halten kann, wenn man ihn entweder ausm Tierheim rettet oder ein besonderes persönliches Interesse nachweisen kann ( ist doch in dem Fall ein persönliches Interesse oder? ) Ich würde mich über Antworten freuen.
5 Antworten
Ich würde Dir ganz dringend dazu raten, im Vorfeld eine schriftliche Anfrage beim zuständigen Ordnungs- bzw. VetAmt der Stadt zu machen, in die Du ziehen willst.
Mit Pech ist das "berechtigte Interesse" in Deinem Fall nicht abgedeckt und der Hund wird einkassiert. Sorg bitte deshalb dafür, dass Du eine rechtsverbindliche Auskunft des für Dich zuständigen Amtes bekommst und das auch schriftlich Nachweisen kannst, falls es zu Problemen kommt.
Auf die Auskünfte in Foren würde ich mich bei diesem Thema niemals verlassen.
Natürlich kannst Du Deinen Hund mit nehmen! Erkundige Dich doch einfach dort,wo Du vorhast hin zuziehen! Die sagen Dir,welche Auflagen Du erfüllen musst!
du musst dich an die auflagen deines neuen bundeslandes halten.
nwie weit eine ausnahme gemacht wird, weil du in deinem alten bundesland den hund legal erwerben und halten konntest muss du in einem persoenlichen schreiben an die neue behoerde erfahren. ich wuensche dir gleuck.
recne aber damit, dass es evtl negatv bescieden wird...sonst wurden ja allle listis zun aechst in nidersachsen angemeldet werden um sie dann in andere bundeslaender zu verbringen.
ein "persoenliches interesse" ist leider kein freibrief.evtl kannst du schon bzgl wesenstest etc vorarbeiten.
Hallo,
selbstverständlich gilt ein Umzug, wenn man den Besitz des Hundes nachweisen kann, als persönliches Interesse.
Trotzdem musst du alle erforderlichen Auflagen, die es hier in NRW gibt, erfüllen.
Du musst volljährig sein, im Besitz der erweiterten Sachkunde (abgelegt bei einem Amtsveterinär), der Zuverlässigkeit, der entsprechenden Halterhaftpflichtversicherung etc. sein.
Am besten erkundigst du dich vorher beim Ordnungsamt der Stadt, in die du ziehen wirst. Dann kann nichts schiefgehen.
Gutes Gelingen
Daniela
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048#det164448
Du klingst nicht nach "besonderem Interesse", was hier für die einschlägigen Kreise hinreichend simpel beleuchtet wird.
http://kampfschmuser.de/t/verordnung-nrw-was-ist-besonderes-privates-interesse.40887/
Sonst rufe einfach im nächsten Tierheim an, wo i.d.R. ein Dutzend solcher Problemhunde endgelagert werden müssen. Die werden Dir sagen können, was Du machen musst, um in Duisburg-Nord, in Köln-Chorweiler oder in Essen-Altendorf einen solchen Fiffi anzumelden.
Vielen dank!