Umschulung / ablauf

4 Antworten

wenn die Umschulung / Zweitausbildung (ausgenommen: Studium) auf eigenen Wunsch passiert, weil man seinen alten Job nicht mehr machen will oder sich beruflich verändern will, dann musst Du in der Regel mit der Ausbildungsvergütung (+ Kindergeld, wenn Du unter 25 Jahre alt bist) auskommen. Elternunterhalt oder BAB oder andere Förderungen stehen Dir dann nicht mehr zu, da es quasi Dein Privatvergnügen ist. Unter Umständen ist aber aufstockendes Alg2 möglich.

Wenn die Umschulung / Zweitausbildung notwendig ist, kommt es darauf an, wer der Kostenträger ist (Arbeitsagentur? Jobcenter? Rentenkasse? Berufsgenossenschaft?). Und da gibt es wieder unterschiedliche Fallkonstellationen (betriebliche Umschulung? bei einem Träger? mit oder ohne Ausbildungsvergütung?).


scharbe111 
Beitragsersteller
 09.08.2014, 16:12

und was ist wen der Betrieb eine Umschulung anbietet ?

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SimonG30  09.08.2014, 16:38
@scharbe111
und was ist wen der Betrieb eine Umschulung anbietet ?

dann gibt´s wahrscheinlich nur die normale Ausbildungsvergütung, denn es besteht für einen öffentliche Träger ja keinerlei Notwendigkeit & Grund hier was zu fördern.

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Es gibt verschiedene möglichkeiten wen du zb aus gesundheitlichen gründe eine umschulung machst über den Rentenversicherungsträger dan gibt es unterhaltsgeld wen man eine eigene wohnung hat eventuel auch zusätzlichen leistungen. Wen es eine umschulung über einen bildungsträger ist bekomt han höchstens hartz4 oder alg 1 weiter plus fahrtkosten und materialien können vom amt bezahlt werden.über einiege bildungsträger ist es auch möglich dort zu wohnen.Aber man mus diese selber finden und vorher schon den dafür notwendiegen bildungsschein dabei haben. Es gibt aber auch die möglichkeit sich eine firma zu suchen die bereit ist dies als Einze-umschulung auf 2 jahre zu machen und wen man sie dazu bekommen kann das sie ausbildungsvergütung bezahlt kan (oder konte )man auch noch unterhaltsgeld in höhe von alg 1 oder 2 zusätzlich bekommen plus fahrtkostehn.aber der nachteil kan die normale berufschuhle sein da sie nicht auf sowas eingestelt ist . Manchmal bieten auch firmen eine firmenwohnung zur verfügung. In Beiden angesprochenen fällen fällt der unterhalt durch die eltern weg wen schon eine 1 ausbildung gemacht wurde nur bei der person die noch bei den eltern wohn bekomt wenieger.Aber bei hartz 4wird eine angemessen wohnung bezahlt (bedeutet wonberechtiegungsschein vom wohnungsamt und dort die kosten für eine sozialwohnung erfahren da diese nicht überschriten werden dürfen)


herakles3000  09.08.2014, 15:20

strom mus zb von hartz4 bezahlt werden

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scharbe111 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 12:13

was ist der Vorteil (finanziell/unterstützung) während einer ausbildung,,, wen man noch im elternhaus wohnt oder wen man eine eigene wohnung hat ?

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meine frage ist, wie das alles so abläuft im großen rahmen während einer umschulungsphase (2.Ausbildung) sprich

Die erste große und wichtige Frage ist, ob man die Voraussetzungen erfüllt.

Z.B. Weiterbildung aus gesundheitlichen Gründen oder weil es in dem Beruf keine Perspektive mehr gibt.

Z.B. der Wunsch etwas anderes machen zu wollen reicvht nicht aus damit die Kosten übernommen werden..

Dann die Frage wer der Kostenträger ist, z.B. bei Unfall im alten Job, die BG. bei bezug von ALG I, die Afentur für Arbeit, bei Harz IV ist es das Jobcenter.

ALG I Bezug:

Man bekommt weiterhin ALG I und Fahrtkosten und Lehrbücher.

Ist das ALG I gereinger als ALG II, kann man ergänzend ALGII benantragen, was automatisch bedeutet, der Kostenträger ist dann das Jobcenter.

Person A wohnt noch bei den Eltern und ist unter 25 jahre,,,und Person A wohnt in einer eigenen Wohnung und ist unter 25,,,wen die Bildungstätte weiter weg ist als von Person A,bekommt man eine Unterkunft gestellt?

ALG II Bezug:

Die Wohnung muss natürlich angemessen sein. während der Umschulung wird weiterhin ALG II gezahlt+ Fahrtkosten und Bücher.

Ist die Umschulungsstätte weiter weg kann manz.B internatsmäßig in einem Berufsförderungszentrum wohnen.

MfG

Johnny

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe zwei Umschulungen erfolgreich abgeschlossen.

scharbe111 
Beitragsersteller
 11.08.2014, 00:04

und wer bezahlt das Berufsförderungszentrum ? auch das amt?

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johnnymcmuff  21.09.2014, 19:59
@scharbe111
und wer bezahlt das Berufsförderungszentrum ? auch das amt?

Ja.

was ist der vorteil (finanziell/unterstützung) während einer ausbildung, wen man noch im elternhaus wohnt oder wen wen man eine eigene wohnung hat ?

Kein Vorteil.

Nur das Mama kocht.

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scharbe111 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 12:12

was ist der vorteil (finanziell/unterstützung) während einer ausbildung, wen man noch im elternhaus wohnt oder wen wen man eine eigene wohnung hat ?

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Eine 2.Ausbildung wird nur selten öffentlich gefördert. Nur wenn du deinen 1. erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Z.B. wegen einer Erkrankung Berufsunfähig geworden bist.