bei alleinigem sorgerecht bestimmt die mutter den namen. bei gemeinsamen sorgerecht bestimmen beide eltern den namen. können sie sich nicht einigen wird zur not ein gericht entscheiden müssen. theoretisch könnte nach der geburt der sorgeberechtigte vater zum standesamt und dort den namen des kindes melden. zumindest war das früher mal so.

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wenn du geringes einkommen hast, kannst du dir einen beratungsschein beim amtsgericht holen. suche dir einen anwalt für familienrecht u. erkläre dort die lage. der fall deiner neuen lg ist beim umgang komplett irrelevant. geht in klage u. beantrage bei gericht umgang alle 14 tage von freitag bis sonntag, hälftige ferien, hälftige hohe feirtage. bei verstoß entweder krankenschein oder zwangsgeldandrohung u. androhung auf sorgerechtsentzug.

alles weitere was hier gesagt wurde über deine nicht vorhandenen recht mit oder ohne gsr sind absoluter blödsinn. du hast immer das recht auf umgang egal ob ihr verheiratet wart oder nicht u. egal ob ihr asr oder gsr hättet. die mutter macht sich damit dem gericht ggü. unglaubwürdig u. zeigt das sie nicht erziehungsfähig ist.

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