Überwachungskamera am Arbeitsplatz (Fotostudio)?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
Ich habe nun vieles gelesen über:
- Keylogging-Verbot
- Bereiche Schwärzen
- Dauerhafte Überwachung zulässig
- etc.
Mein Arbeitgeber plant eine Kamera im Studioeingangsbereich zu installieren.
Auf Nachfrage warum, bekamen wir die Antwort "Zum Schutz vor Einbrüchen".
In über 10 Jahren Bestand, gab es keinen Einbruch und keinen Diebstahl.
Zudem sind wir in einer Shoppingmall und diese wird dauerhaft überwacht durch Sicherheitsmitarbeiter.
Ich vermute eine Kontrolle der Mitarbeiter, kann dies aber nicht nachweisen.
Wir haben keine Ware die man klauen kann, außer Werbeartikel, die keinen Wert haben. Kameras und Kasse sind grundsätzlich abgeschlossen.
Wir haben keinen Rückzugspunkt und sitzen immer hinter dem Tresen.
Ist es dort zulässig uns die ganze Zeit zu filmen?
Aktuell sehen wir unsere Rechte auf Privatsphäre stark eingeschnitten.
Keylogging bedeutete ja, dass die Tastatur nicht abgefilmt werden darf,
gilt dies auch für den Monitor?
Gehört dazu die ganze Tatstaur oder auch schon ein Bereich, der Schräg einsehbar wäre?
Ein Sicherheitsmitarbeiter sagte mir, dass man den Bereich, in dem wir uns permanent aufhalten, auch schwärzen könnte. Stimmt das?
So verfahren sie meiens wissen aus bei Saturn an den Kassen, die Kassen sind zu sehen, aber nicht die Mitarbeiter.
Wir arbeiten in einem Fotostudio und ich sehe das allgemein sehr kritisch mit den Videoaufnahmen, da wir die Bilder sichtbar dem Kunden zugedreht abgeben. Dürfen diese Aufnahmen auf der Kamera zu sehen sein?
Ich habe keiner Videoüberwachung zugestimmt und diese wurde auch nicht in meinem Arbeitsvertrag erwähnt.
Verliere ich meinen Job, nur weil ich einer Videoüberwachung nicht zustimme, die in meinen Augen nur dafür da sein soll, die Mitarbeiter zu kontrollieren?
Bin ich im Unrecht?
1 Antwort
Ja, unter Auflagen ist es erlaubt.
https://www.arbeitsrechte.de/videoueberwachung-am-arbeitsplatz/
Die Videoüberwachung von Mitarbeitern in öffentlich zugänglichen RäumenNicht jeder Arbeitnehmer ist in einem privaten Büro beschäftigt, sondern arbeitet unter Umständen als Kleidungsverkäufer in einem für Kunden zugänglichen Einzelhandelsgeschäft, führt Besucher durch Museen oder arbeitet am Schalter bei einer Bank. Hier kommt manchmal zum Diebstahlschutz und der Erhöhung der Sicherheit Beschäftigter eine Überwachung im Geschäft per Videoaufzeichnung hinzu.
Wann eine Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt ist an öffentlichen Stellen, regelt das Bundesdatenschutzgesetz. Es führt aus:
Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
- zur Aufgabenerfüllung […],
- zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
- zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
- erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.“ (§ 6b Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – „Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen“)
Aus dem Gesetzestext geht weiter hervor, dass eine Videoüberwachung der Arbeitnehmer und anderer Besucher in diesem Fall klar kommuniziert werden muss und zwar in der Regel durch entsprechende Schilder. Diese müssen ebenfalls einen Hinweis dazu enthalten, wer hierfür verantwortlich ist.
Das ist halt das Problem.
Kasse und PC Arbeitsbereich sind eins.
Hi, danke für die flotte Antwort.
Den Text habe ich schon gefunden, leider beantwortet er mir nicht meine Fragen bezüglich der Monitore. Dort wird auch erwähnt, dass es bestimmte Auflagen und Gründe geben muss, die aber bei uns nicht zutreffen.
Zudem kommt ich dann wieder zu den Aufnahmen des Kassenbereichs und meinem Arbeitsbereich hinterm Tresen.