Videoüberwachung als Kassiererin erlaubt ( nicht heimlich )
Ich arbeite in einem kleineren Markt als Kassierin diese Woche haben wir fünf Cameras bekommen. Eine Kamera in meinem Rücken und eine direkt über meiner Kasse. Es gab keinen Verdacht des Diebstahls jede kleine Differenz meistens unter 5€ wurde unter uns geregelt es entstand der Firma kein Verlust. Auch mein Chef guckt noch von zu Hause aus also über Inernetleitung und Aufzeichnung. Ist das erlaubt eine dauer überwachung direkt über meiner Kasse und im Sommer in meinen Ausschnitt :-((( Die Differenzen sind Lapalien und wer mit an der Kasse war zahlt auch mit. Jetzt werden 8 stunden am Tag überwacht in einem Laden von etwa 1200 qm . Wo noch ausgezeichnet wird und der Preis eingetippt.. Wer kann mir da eine kompetente Antwort geben denn so macht es keinen Spaß mehr dort so arbeiten bin jetzt schon einige Jahre dort und hab mir nie etwas zu schulden kommen lassen.
Dankeschön im vorraus !!!
3 Antworten
Es ist zwar erlaubt den Geschäftsraum zu überwachen, andererseits ist es nicht erlaubt die Mitarbeiter ständig ohne Grund mit einer Kamera zu überwachen. Hat der Ladeninhaber den Verdacht, das eine Mitarbeiter bzw. Kassiererin klaut, darf eine Kamera zur Abklärung angebracht werden. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig geklärt. Der Einsatz der Kameras muss außerdem zeitlich begrenzt sein. Das bedeutet: Hat der Arbeitgeber einen Diebstahl aufgeklärt, muss er die Videoüberwachung unverzüglich stoppen. Außerdem darf er seine Mitarbeiter weder den kompletten Arbeitstag lang filmen, noch überall im Unternehmen.
Daaanke klasse !!! Es gab KEINEN Verdacht wie schon geschrieben in dem ganzen Laden sind 5 verteilt und zwei an der Kasse direkt über mir. Und sie soll IMMER dort bleiben.
Gruß :-)
LoL wasn das fürn laden wo noch mit dem guten Meto Preis Dingens ausgezeichnet wird... rofl... Na egal... die Videoüberwachung is sicherlich nicht gegen dich persönlich, sondern dient wahrscheinlich der reinen Vorsorge, auch für Beweissicherung bei Diebstahl und überfälle. Wenn die Überwachung offen angesprochen wurde und auch gezeigt wurde wo die stattfndet, ist es erlaubt. Der arbeitgeber muss auch die möglichkeit haben sich abzusichern... das is das gleiche wenn du in irgendein geschäft gehst, da wirste auch gefilmt...aber auch mit dem hinweis das gefilmt wird
Oh das ging aber schnell daaanke. Ich werd mich so schnell nicht dran gewöhnen ja da ist er neumodisch nur mit den alten Auszeichner die kommen noch jeden Tag zum Einsatz grrrrrrr.
Lg schönen Abend noch.
Das ist zwar üblich aber ein Gericht in Hessen hat entschieden. Ständige Überwachung sei eine "Verletzung der Würde und Ehre des Menschen".
Ist also nach der neueren Rechtsprechung nicht zulässig.
Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main vom 26.01.2011 Az: 7 Sa 1586/09
Aha und seit wann ist das enschieden ? Das ist auch eine Verletztung ohne trifftigen Grund.
Danke für die Antwort :-)