Überholen am Ortsausgang?
Ich bin auf ein video gestoßen indem ein auto innerorts 50kmh fuhr und genau am ortsausgang begonnen hat zu beschleunigen. Kurz davor hat eins der hinteren Autos zum überholen angesetzt. Mit dem Gegenverkehr wurde das dann schon sehr knapp. Nun im Normalfall muss man überholen lassen wenn jemand dazu ansetzt und nicht beschleunigen. Man muss aber auch wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht wird wenisgtens minimal beschleunigen.
Persönlich hätte ich auch keine lust meinen beschleunigungsvorgang abzubrechen weil es jemand zu eilig hat.
Es gab übrigens noch eine durchgezogene linie bis zum ortsausgang.
Was wäre hier jetzt rechtlich der Fall. Muss man die Beschleunigung abbrechen um überholen zu lassen oder kann man ganz normal bis 70(erlaubte Geschwindigkeit) beschleunigen?
5 Antworten
Nein, man muss nicht die Beschleunigung abbrechen. Auch die nachfolgenden Fahrzeuge, wissen dass sie sich der Ortsausfahrt nähern und müssen damit rechnen, dass der Vorausfahrende beschleunigt. Darüber hinaus, ist eine durchgezogene Linie, einem Überholverbot gleichzusetzen.
Ich hatte einen ähnlichen Fall im Kreisverkehr. Ich fuhr aus dem Kreisverkehr raus und gab gas. Und hinter mir war ein Motorradfahrer, der noch viel mehr Gas gab, um mich zu überholen. Auch hier war eine durchgezogene Linie, also Überholverbot und es kam ihm ein Fahrzeug entgegen. So schnell konnte ich gar nicht vom Gas runter, wie sich die Situation zuspitzte. Der Motorradfahrer hats noch so grade eben geschafft, aber wäre er in einem PKW gesessen, hätte es geknallt.
Trotzdem gilt es natürlich immer, einen Unfall nach Möglichkeit zu vermeiden und zu bremsen. Es hilt einem wenig, im Recht gewesen zu sein, wenn man hinterher im Rollstuhl sitzt
Nein, das ist nicht richtig. Ich muss nicht damit rechnen, das unmittelbar nach einer Ausfahrt, wo ich erwartungsweise beschleunige, jemand zum Überholen ansetzt! Dass ich trotzdem bremse, sobald ich es bemerke, versteht sich von selbst
Man muss aber auch wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht wird wenisgtens minimal beschleunigen.
Streng genommen gilt das erhöhte Tempo erst AB dem Schild, nicht davor.
AB dem Schild darf man schneller fahren.
Es gab übrigens noch eine durchgezogene linie bis zum ortsausgang.
Die durchgezogene Linie bedeutet, absolutes Überholverbot.
Das Beschleunigen (von dir) hättest du nicht abbrechen müssen.
Rechtlich hat der Fahrer der Innerorts zum Überholen angesetzt hat, den Fehler begangen. Hätte das ein Polizist gesehen, wäre der einiges an Geld los + mind. 1 Punkt
Nein, man muß nicht den Beschleunigungsvorgang abbrechen. Schaden tut es aber sicherlich nicht.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist keine Minimalgeschwindigkeit - du kannst nicht darauf bestehen, so schnell fahren zu können.
Auch wenn der Überholer sich falsch verhalten hat, darfst du ihn (und den unschuldigen Gegenverkehr) nicht nochmal zusätzlich in Gefahr bringen, indem du beschleunigst.
Das meinte ich so nicht. Wenn ich 50 in der 50er zone fahre und ein 70er schild kommt muss ich mindestens 1kmh beschleunigen
Nein, du musst immer situationsangepasst fahren.
Klar, du darfst andere auch nicht unnötig behindern - z.B. indem du mit 30 über die Landstraße schleichst. Aber in deinem Fall gibt es ja einen guten Grund, warum du nicht beschleunigen solltest.
sobald einer zum überholen ansetzt muss der andere seinen beschleunigungsvorgang abbrechen.
das führt natürlich auch zu der immer beobachtbaren situation, dass wenn mehrere autos einen langsameren hinterherfahren nicht der 2te zuerst überholt sondern immer der von hinten schneller kommende ... die reihenfolge der autos sich also ständig umkehrt sobald sie auf einen langsam fahrenden (z.B. LKW) treffen ... aber so ist halt die regel.
Also gilt das immer? Wenn man im überholverbot überholt wird muss man das auch ermöglichen?
ja weil du ja nicht die polizei bist und den nicht stoppen kannst und anders nur andere verkehrsteilnehmer gefährdest
wenn du beschleunigst wenn ein anderer dich überholen will gilt das als illegales straßenrennen -- gefährdung anderer verkehrsteilnehmer. unabhängig davon ob derjenige der zum überholen ansetzte da allein schon gefährdet hat. der andere muss die situation entschärfen und nicht noch schlimmer machen.