Übergangszeit der Halbwaisenrente bei der Bundeswehr?
Hallo,
wie schon kurz gesagt geht es um den Bezug der Halbwaisenrente in der Übergangszeit von höchstens 4 Monaten.
Zur Situation:
ich war bis Juni in der Schule und habe im November meinen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr angefangen. (Ja ich weiß während diesem Wehrdienst bekommt man keine Halbwaisenrente)
So nun steht im Gesetzestext aber:
§ 48 SGB 6 [...]
b) „sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten [...] liegt“
was heißen würde während des Wehrdienstes besteht kein Anspruch aber während der Übergangszeit schon, da es sich um zwei Ausbildungsabschnitte handelt.
Die Rentenkasse meint nicht zahlen zu wollen bzw. Sogar Gerald zurück zu wollen.
Hoffentöich kennt sich wer aus Hilfe...
2 Antworten
Trotzdem eine vielleicht interessante Info für Dich :
https://www.rentenblicker.de/aktuelles/faq_waisenrente.html#1323
Erhält man auch während des freiwilligen Wehrdienstes die Waisenrente?Teilweise. Der freiwillige Wehrdienst besteht aus sechs Monaten Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem Wehrdienst. Er steht übrigens auch Frauen offen. Während des freiwilligen Wehrdienstes wird keine Waisenrente gezahlt. Dafür verlängert die sechsmonatige Probezeit die Waisenrentenzahlung um die abgeleistete Dienstzeit über das 27. Lebensjahr hinaus, wenn dadurch eine Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen oder aufgeschoben wurde.
Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen Ausbildungen bzw. zwischen Ausbildung und Dienst
Hier stellt sich die Frage ob sich das dann nur auf die Zeit vor einem FSJ oder ähnlichem bezieht - hast dann nicht auf eine Übergangszeit vor dem besagten Wehrdienst. Sprich ... es sich in Deinem Fall nicht um eine Übergangszeit zwischen 2 "Ausbildungsabschnitten" handelt.
Der freiwillige Wehrdienst ist eben i.d.R. kein/e Ausbildung(sabschnitt) . Und er ist halt auch nicht einem FSJ, FÖJ bzw. Bundesfreiwilligendienst gleichzusetzen. Denn dabei bestünde Anspruch auf Kindergeld.
https://www.lohnsteuerhilfe.net/kindergeld-im-freiwilligen-wehrdienst/
http://www.bufdi.eu/bundesfreiwilligendienst/kindergeld/
Welche konkreten Voraussetzungen bei Dir nun vorliegen weiß ich nicht.
Was hast du in dieser Zwischenzeit denn gemacht? Wenn du berufstätig warst, Steht dir die Halbwaisenrente NICHT zu.
Hallo,
nein ich war nach der Schule berufsuntätig und habe in den 4 Monaten sozusagen nichts gemacht.
LG Philipp
Also im Gesetzestext steht klar dass es sich auf 2 Ausbildungsabschnitte bezieht. Weiter steht danach ODER dem Beginn einen FSJ etc. deswegen meine ich müsste die Übergangszeit gezahlt werden, da es ja trotzdem ein weiterer Ausbildungsabschnitt ist.?