Überbrückungshilfe?

1 Antwort

Deine Eltern sind nur BarUnterhaltspflichtig wenn der Auszug nötig war.

Z.b. deine Eltern werfen dich raus oder das JA hat betätigt, das du dort nicht wohnen bleiben kannst oder durch den Auszug verkürzt sich der Weg zur Schule enorm.

Trifft keiner der Fälle zu, dann heißt das, du kannst auch zuhause leben und es gibt Unterhalt in Naturalien.

Wie hoch die Unterhaltspflicht der Eltern ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Dir stehen etwa insgesamt 850 € zu(Unterhalt, Kindergeld, Bafög) Bafög zahlt das, was deine Eltern an Unterhalt nicht leisten können.

Du solltest also irgendwie den Bafögbescheid abwarten um überhaupt zu wissen, wieviel vom Einkommen deiner Eltern anrechenbar ist. Eventuell kann aber das JA beim Streit mit deinen Eltern helfen.

Ansonsten bleibt dir nur der Rechtsweg und du mußt deine Eltern auf Unterhalt verklagen.


leamariemarleen 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 18:20

Danke für deine Antwort !

- Es ist tatsächlich leider so, dass meine Eltern mich mit 18 rausgeschmissen haben - zumal möchte ich dort auch nicht wohnen, da ich dort einiges an gewalt erlebt habe (aber das ist eher passiv in meinem aktuellem Leben und ich setze mein Fokus auf ein gutes Abitur) Ebenfalls wäre von meinem elternhaus aus nun auch der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu meiner schule "zu Weit" d.h. innerhalb von mehr als 2 Stunden erreichbar

- des Weiteren eine Frage was bedeutet die Abkürzung "JA"

- da ich für mich selbst sorge war die frage eher gerichtet um eine finanzielle Überbrückungsmöglichkeit bis zur vorrausichtlichen Auszahlung im Dezember zu erhalten

0
leamariemarleen 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 18:37
@berlina76

Das Jugendamt hatte ich tatsächlich schon zu Beginn der Krise informiert, dennoch meinten diese, dass sie mir nicht helfen können, da ich bereits volljährig bin

0