Über Amazon aus China bestellen und der Zoll fängts ab

5 Antworten

Meinst Du direkt von der chinesischen Amazon-Seite? Die Zollabwicklung wird dann komplett von Amazon uebernommen. Fuer den unwahrscheinlichen Fall dass es trotzdem haengen bleibt, kuemmert sich Amazon drum.

Ansonsten zahlst Du nur den Rechnungsbetrag an Amazon. Zollabgaben sind da schon enthalten. Du musst nichts nachzahlen.


JanKrohn  22.11.2013, 16:47

Natuerlich bekommst Du das Paket bis zur Haustuer geliefert, und musst es nicht beim Zoll abholen.

Von den ganzen "Experten" hat sicherlich noch keiner von nicht-EU-Amazons bestellt, bzw. nicht mal die entsprechnenden Hilfeseiten durchgelesen ;-)

Da Amazon China auch keine Dritthaendler zulaesst, erhaeltst Du sicher auch keine Faelschung. Duerfte so sicher und zuverlaessig sein wie von deutschen Amazon.

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Für Waren, die per Post/Paketdienst aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschickt werden, sind folgende Abgaben zu entrichten:

  • unter 22 EUR gar nichts
  • bis 150 EUR nur die Einfuhr-Umsatzsteuer (19%)
  • ab 150 EUR ggf. zusätzlich Zölle. Diese sind abhängig von der Warenart und betragen meist 5-15%. Handys sind zollfrei.

Ausschlaggebend für die Abgabenberechnung ist jeweils der Warenwert incl. Versandkosten.

Ist die Rechnung am Paket angebracht, übernimmt i.d.R. der Paketdienst die Zollabfertigung für Dich. Die Abgaben zahlst Du dann an den Zusteller.

Ist die Rechnung nicht am Paket angebracht, bekommst Du einen Abholschein, auf dem steht, an welchem Zollamt die Sendung für Dich hinterlegt wird. Dort gehst Du dann mit der Rechnung und dem Zahlungsnachweis (Konto- oder Paypalauszug) hin, um die Abgaben bezahlen. Dann kannst Du das Paket gleich mitnehmen. Beim Zoll fallen keine weiteren Abfertigungsgebühren an, da Du dort eine sogenannte "Mündliche Anmeldung" machst.

Ist das Handy aber ein Plagiat, also ein nachgemachtes Markenhandy, wird es vom Zoll eingezogen, vernichtet und der Markenrechtsinhaber wird informiert. Von dessen Anwalt erhältst Du dann eine Unterlassungserklärung. Die Kosten für den Anwalt trägst Du, meist 100 - 300 EUR.


chan799  15.09.2016, 19:05

Ich finde das logisch! Aber bin mir nicht sicher! 😃

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Zuerst mal musst du Zollgebühren bezahlen und wenn es ein nachgemachtes Teil sein sollte ( sehr hohe Wahrscheinlichkeit ) dann behält der Zoll das zum Vernichten ein und du siehst keine Ware und kein Geld. Mit solchen Bestellungen wäre ich doch eher etwas vorsichtig


Schnoessel 
Beitragsersteller
 22.11.2013, 15:57

danke, leider kann ich es jetzt doch nicht bestllen, trotzdem, danke

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Sachwerte die aus einem Nicht-EU Land eingeführt werden und 420 Euro überschreiten, sind zollpflichtig. Wenn das Gerät teurer war; musst du die Mehrwertsteuer nachzahlen. Dann wärst du wahrscheinlich günstiger weg gekommen wenn du es in Deutschland gekauft hättest. Behalten darfst du es jedoch, sofern es kein Plagiat ist.


meini77  22.11.2013, 16:30
  • 420 EUR sind falsch. Es sind 430 EUR
  • diese gelten aber nur für den Reiseverkehr. Im Postverkehr gelten andere Grenzen.
  • Plagiate im Postverkehr werden immer eingezogen und vernichtet.
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Ich finde das logisch!