Ü30, wohnhaft im Eigentum der Eltern, Hartz 4?

3 Antworten

Ich finde es sehr interessant, daß Du "glücklich" darüber bist, daß Ihr nicht zusammen wohnt und daß Dein Einkommen somit nicht "berechnet" wird.

Sowas liest man leider häufig und ich frage mich dann, was Paare überhaupt miteinander verbindet, wenn sie nicht bereit dazu sind, (finanziell) füreinander einzustehen.

Der Partner sollte den normalen Regelbedarf für alleistehende Erwachsene, ab 01.01.2021 446 € mtl., bekommen und die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung. Etwaige Mehrbedarfe, sofern sie anfallen.

Es wird dem Jobcenter irgendein Schriftstück vorweisen müssen, aus welchem die Kosten für Unterkunft und Heizung hervorgehen.

Pro forma kann er einen Mietvertrag mit seinen Eltern schließen bzw. schriftlich fixieren.

wer keine Miete zahlt bekommt vom Staat auch keine

jetzt schnell einen Mietvertrag machen ist Abzocke - meine Meinung (!)


BellaMiao 
Beitragsersteller
 20.12.2020, 12:43

Gebe ich dir vollkommen recht, kommt natürlich drauf an ob der Mensch tatsächlich etwas an seine Eltern abdrücken soll/muss oder nicht. Aber er lebt dort Mietfrei, daher wäre ein Vertrag in diesem Fall wirklich abzocke.