Ü30, wohnhaft im Eigentum der Eltern, Hartz 4?
Hallo zusammen,
mein Partner Ü30 befindet sich zur Zeit noch im ALG 1, jedoch wird er in 2 Monaten in das ALG 2 fallen.
„Glücklicherweise“ haben wir keine Wohnung zusammen, somit wird mein Einkommen nicht berechnet.
Er lebt aber mit seinen Eltern im Eigentumshaus. Soweit ich weiß wird das Einkommen seiner Eltern nicht berechnet, da er über 25 ist.
Wie genau wird denn nun Hartz 4 bei ihm berechnet? Bzw. wie funktioniert das mit der Miete? Da die Eltern ja keine Miete zahlen aufgrund dessen das sie im Eigentum leben.
Ich habe absolut keine Erfahrung mit dem Thema, freue mich wenn ihr mir da ein wenig auf die Sprünge helfen würdet.
3 Antworten
Ich finde es sehr interessant, daß Du "glücklich" darüber bist, daß Ihr nicht zusammen wohnt und daß Dein Einkommen somit nicht "berechnet" wird.
Sowas liest man leider häufig und ich frage mich dann, was Paare überhaupt miteinander verbindet, wenn sie nicht bereit dazu sind, (finanziell) füreinander einzustehen.
Der Partner sollte den normalen Regelbedarf für alleistehende Erwachsene, ab 01.01.2021 446 € mtl., bekommen und die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung. Etwaige Mehrbedarfe, sofern sie anfallen.
Es wird dem Jobcenter irgendein Schriftstück vorweisen müssen, aus welchem die Kosten für Unterkunft und Heizung hervorgehen.
Pro forma kann er einen Mietvertrag mit seinen Eltern schließen bzw. schriftlich fixieren.
wer keine Miete zahlt bekommt vom Staat auch keine
jetzt schnell einen Mietvertrag machen ist Abzocke - meine Meinung (!)
Gebe ich dir vollkommen recht, kommt natürlich drauf an ob der Mensch tatsächlich etwas an seine Eltern abdrücken soll/muss oder nicht. Aber er lebt dort Mietfrei, daher wäre ein Vertrag in diesem Fall wirklich abzocke.
Denkt dran, dass das Finanzamt Mietverträge zwischen Verwandten ganz besonders interessant findet. Das riecht oft nach Scheinvertrag und Steuerhinterziehung: