UCC-Eintrag strafbar?

5 Antworten

Der Eintrag ist in Deutschland nicht vollstreckbar und ich hatte auch nicht geplant, mit Hilfe dieses Eintragen ein Malta-Inkasso durchzuführen.


RueTo16 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 11:12

NICHT VOLLSTRECKBAR!!

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§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


RueTo16 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 11:11

Mit Verleumdung hat das ja eigentlich nichts zu tun. Ist das Jugendstrafrecht?

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Also, prinzipiell Hut ab, dass Du den Arsch in der Hose hast und diesem Fake Konstrukt BRD mal ordentlich in ihren Zionisten-Arsch zu treten.

Diese NGO aus Israel (BRD = B'nai B'rite=Söhne des Bundes also der Bund)

zittert schon und ihre Schieds und Scheingerichte (UPIK EINTRÄGE) haben Schiss

https://youtu.be/vsJkMXypWG8?t=328

Wie hast du diese Frau ins UCC eintragen lassen? Ich hab da so ein paar FAKE Behörden, die sich hier als AMT ausgeben und nichts beweisen können, wer sie sind.

Danke für Deine Antwort

lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

UUC bzw. Uniform Commercial Code ist das Handelsrecht der USA und kein Schuldnerregister.


VinVan  21.01.2022, 18:22

Wie funktioniert das? Lg :-)

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